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Teller
Mitglied
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Hallo zusammen,
ich habe seit kurzem eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen erhalten und bei einer Sache bin ich noch etwas unsicher.
Regelmäßig lese ich in Gesetzen oft einen Hinweis auf schwerbehinderte Menschen, nicht jedoch auf Gleichgestellte.
Kann ich einfach davon ausgehen, dass wenn bei gesetzlichen Regelungen "Schwerbehinderte" aufgeführt werden, ich als Gleichgestellter auch darunter falle? Das ganze natürlich ohne die Regelungen die bei mir im Bescheid ausgeschlossen sind (Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung im ÖPNV) und der frühere Renteneintritt.
Das ganze einmal an einem Beispiel:
Wehrpflichtgesetz (WPflG)
§ 11 Befreiung vom Wehrdienst
(1) Vom Wehrdienst sind befreit
[. ]
4.
schwerbehinderte Menschen,
[. ]
Vielen Dank im Voraus
Teller
ich habe seit kurzem eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen erhalten und bei einer Sache bin ich noch etwas unsicher.
Regelmäßig lese ich in Gesetzen oft einen Hinweis auf schwerbehinderte Menschen, nicht jedoch auf Gleichgestellte.
Kann ich einfach davon ausgehen, dass wenn bei gesetzlichen Regelungen "Schwerbehinderte" aufgeführt werden, ich als Gleichgestellter auch darunter falle? Das ganze natürlich ohne die Regelungen die bei mir im Bescheid ausgeschlossen sind (Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung im ÖPNV) und der frühere Renteneintritt.
Das ganze einmal an einem Beispiel:
Wehrpflichtgesetz (WPflG)
§ 11 Befreiung vom Wehrdienst
(1) Vom Wehrdienst sind befreit
[. ]
4.
schwerbehinderte Menschen,
[. ]
Vielen Dank im Voraus
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