Gleichstellung - Schwerbehinderte im Gesetz

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Teller
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Hallo zusammen,

ich habe seit kurzem eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen erhalten und bei einer Sache bin ich noch etwas unsicher.

Regelmäßig lese ich in Gesetzen oft einen Hinweis auf schwerbehinderte Menschen, nicht jedoch auf Gleichgestellte.

Kann ich einfach davon ausgehen, dass wenn bei gesetzlichen Regelungen "Schwerbehinderte" aufgeführt werden, ich als Gleichgestellter auch darunter falle? Das ganze natürlich ohne die Regelungen die bei mir im Bescheid ausgeschlossen sind (Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung im ÖPNV) und der frühere Renteneintritt.

Das ganze einmal an einem Beispiel:

Wehrpflichtgesetz (WPflG)

§ 11 Befreiung vom Wehrdienst

(1) Vom Wehrdienst sind befreit
[. ]
4.
schwerbehinderte Menschen,
[. ]

Vielen Dank im Voraus

Teller

• #1


1 Antwort ↓

Dys
Aktuell ist die Wehrpflicht ausgesetzt. Generell würde bei einer Wehrpflicht gemäß dem Grundgesetz möglich, den Wehrdienst mit der Waffe zu verweigern. Allerdings muss man zunächst mal Tauglich für Wehrdienst oder Ersatzdienst sein.

Annehmen kann man vieles, aber was dann kommen wird, zeigt sich wenn es soweit ist. Gesetze können sich auch ändern, aber beim Grundgesetz bedarf es besondere Gründe und Mehrheiten, die es nicht so leicht machen, da was zu ändern.

Zur Zeit gibt’s keine Wehrpflicht und dementsprechend ergibt es wenig Sinn, sich damit zu beschäftigen, wie man ihr entgehen kann.

• #2

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