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Gesetzliche Betreuung und Studium

H
Hallo zusammen. Bin m, 31 und bin aktuell als nicht arbeitsfähig vermerkt, beim Sozialamt (bin mir nicht sicher ob das jetzt Grundsicherung ist, jedenfalls bin ich beim Sozialamt) und habe mir vor ein paar Jahren sozusagen von meiner Mutter einen gesetzlichen Betreuer aufschwatzen lassen. Ich hatte vorher schon ein schlechtes Gefühl und er hat dann auch etwas (aus meiner Sicht) kaputt gemacht. Er hat einen Antrag gestellt, den er nicht mit mir abgesprochen hat und war später in einer beruflichen Reha, musste dann plötzlich aufhören, weil er vom Jobcenter zum Sozialamt wechseln musste, wahrscheinlich wegen diesem Antrags. Jedenfalls überlege ich:
1. Die Betreuung durch Antrag wieder aufzuheben, weil ich meine Sachen eigentlich auch selbst regeln kann. (Meine Mutter redet mir immer ein, dass ich wieder kränker werde und den brauche). Aber ich fühle mich damit irgendwie (sehr) schlecht. Eingeschränkt irgendwie.
2. Ein Studium anzufangen, das ist mir grad die Hauptfrage: Inwieweit mit 31 ein Studium anfangen, mit psychischer Erkrankung Sinn macht und ob es überhaupt reibungslos möglich ist von Sozialamt zu Bafög zu wechseln. welches ich gerne beantragen würde dann, wenn ichs mir genau überlegt hab, oder ob es wieder irgendwelche Probleme und Verzögerungen gibt, die wieder alles vereiteln. Wollte schon vor 3 jahren studieren und endlich was machen. Hab bisher noch nicht gearbeitet. Ist der Wechsel einfach möglich oder muss man sich eventuell einen Anwalt suchen?

Danke

20.10.2022 08:22 • #1


Alexandra2
Hallo @HundKatzeMaus,
Ich frage einfach mal:
Bist Du an Depressionen erkrankt?
Bist Du in Behandlung?
Worauf bezieht sich die Betreuung? Gesundheit, Finanzen o. Ä.?
Hast Du einen Gegenvorschlag für einen anderen Betreuer? Das könnte leichter sein beim Wechsel- Antrag.
Für psychisch kranke Student:innen gibt Info- Quellen, zB. hier: https://www.leuphana.de/einrichtungen/g...e%E2%80%9C.
Liebe Grüße Alexandra

20.10.2022 21:05 • x 1 #2


A


Hallo HundKatzeMaus,

Gesetzliche Betreuung und Studium

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Lost111
Hallo @HundKatzeMaus ,

die Aufhebung der Betreuung kannst auf Antrag - schriftlich mit Begründung - beim zuständigen Gericht beantragen. Im Regelfall findet dann eine richterliche Anhörung statt in der darüber entschieden wird.
In Studienangelegenheiten kenne ich mich gar nicht aus.

LG Lost111

20.10.2022 21:15 • x 1 #3


H
Hab die Diagnose Paranoide Schizophrenie. Bin in Behandlung, auch mit Medis.
Betreuung ist für Ämter. Ich werd da noch mit meiner Therapeutin drüber sprechen. Letzter Termin ist ausgefallen.

Danke soweit

21.10.2022 10:43 • x 1 #4

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