Clarissa2
Mitglied
- 3
- 1
ich bin auf Grund einer Straftat auf GDS 40 vom Landesamt eingestuft . Die Begutachtung erfolgte durch einen hiesigen Gutachter, der schon lange Zeit im Sinne des Landesamtes Gutachten anfertigt Ich legte Widerspruch ein und wurde bei einem weiteren Gutachter vorstellig, um auf GDS 50 höher gestuft zu werden. Der Gutachter wurde durch das Sozialgericht bestimmt 2019. Hier wurde ich lediglich zu meiner Herkunftsfamilie befragt und nicht explizit zur Straftat und zu den Geschehnissen rund um die STraftat. Fazit die Gutachterin beließ es bei GDS 40. Daraufhin wurde ich nun vor einigen Wochen wieder vorstellig bei dem ersten Gutachter, welcher vom Landesamt seinerzeit beauftragt wurde. Die Besprechung mit dem Gutachter dauerte 1,5 Stunden und es wurde nicht wirklich auf die Folgen der Straftat eingegangen.
Er bestätigte eine Verschlechterung meines Gesundheitszustandes, aber nicht in kausaler Beziehung zur Straftat. .
Ist ein Facharzt der Psychiatrie überhaupt in der Lage ein Gutachten zu erstellen ? Sollten nicht auch Psychologen mit einbezogen werden ? Mein Gutachter ist Psychiater mit Schwerpunkt Medizin, als Facharzt und Psychotherapeut , Weiterbildung
Gibt es einen Ablauf für ein psychiatrisches Gutachten nach GDS und einen speziellen Test zur Feststellung von PTBS ? Wie viel Zeit nimmt dieser in Anspruch und welche Tests werden durchgeführt ?
Fragen über Fragen, Es wäre schön, wenn ich eine kleine Rückmeldung von Euch erhalten würde.
Viele Grüße
Clarissa