Zitat von ZeroOne:Das muss doch schon mal ein gutes Gefühl sein, dass du zu dem Vorstellungsgespräch eingeladen wurdest, ohne deinen GdB anzugeben! D.h., den Arbeitgeber scheint deine berufliche Qualifikation schon mal anzusprechen. Glückwunsch!
Danke. Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich dort schon hospitiert habe. Heißt andererseits aber auch, dass der Stationsleiter scheinbar wirklich mit mir zufrieden war.
Zitat von ZeroOne:Von einer verpflichtenden, bevorzugten Auswahl bei gleicher Eignung habe ich noch nie gelesen - was aber nix heißen muss! Wenn es der öffentliche Arbeitgeber so in der Ausschreibung angibt, wird er sich aber wohl auch daran halten.
Dss steht meistens in den Anzeigen öffentlicher AG.
Zitat von ZeroOne:Im Gegenteil: es sollte nur von zusätzlichem Vorteil sein, da der öffentliche Arbeitgeber ja schon von deiner fachlichen Eignung angetan zu sein scheint, ohne von deinem GdB zu wissen.
Zudem gibt es im Gespräch die Möglichkeit zu zeigen, dass man sich als geeigneter, beruflicher Experte für den Job bewirbt und die Behinderung keinen Einfluss auf Wissen und Motivation hat.
Das denke ich halt auch. Ich hab ja in dem Sinne keine wirklichen Einschränkungen, sondern "nur" die 5 Tage Sonderurlaub und den Kündigungsschutz. Da öffentliche AG eine gewisse Behindertenquote erfüllen müssen, wäre es ja gut für den AG, wenn er diese mit Mitarbeitern erfüllen kann, die zwar einen GdB, aber keine wirklichen Einschränkungen haben.
So zumindest meine Überlegung.
Zitat von ZeroOne:Gibst du den GdB nicht an, hast du im worst case das Szenario, dass sich der öffentliche Arbeitgeber vielleicht für einen gleich qualifizierten Mitbewerber entscheidet, weil dieser seinen GdB angegeben hat und deshalb bevorzugt wird (wie in der Ausschreibung angegeben).
Das kommt noch dazu. Außerdem will ich nicht auf die 5 Tage Sonderurlaub verzichten. Wenn dieser ganze Psycho-Mist ein Mal einen Vorteil bietet, will ich den dann auch nutzen...
lg