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GdB beim neuen Arbeitgeber angeben?

Irgendeine
Hallo,

ich habe nächsten Montag ein Vorstellungsgespräch für eine Stelle bei einem neuen Arbeitgeber.
Ich hab einen GdB von 50. Den hab ich in der Bewerbung nicht angegeben, weil ich Angst hatte, dann gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.
Jetzt frage ich mich, ob ich den im Vorstellungsgespräch trotzdem noch angeben kann.
Es ist ein öffentlicher Arbeitgeber und in der Stellenanzeige steht auch, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden (falls das von Belang sein sollte).

lg

12.07.2020 15:12 • x 3 #1


K
Hi @irgendeine,

da klinke ich mich mal als Mitleser ein und gratuliere ganz herzlich zur Einladung! Super!

Was ich meine zu wissen, ist, dass Du (im öff. Dienst) hättest eingeladen werden MÜSSEN, wenn Du den GdB schon in der Bewerbung angegeben hättest. Und, dass, wenn Du explizit danach gefragt wirst, ob Du schwerbehindert oder gleichgestellt bist, dies wahrheitsgemäß beantworten musst. Ich hatte hier im Forum schon mal die Frage gestellt, ob die Aufforderung zur Angabe eines etwaigen GbB in der Stellenanzeige auch schon als explizite Frage zu bewerten ist, allerdings keine Antwort erhalten. Ich bin etwas skeptisch gegenüber dieser Pflicht zur Einladung, denn überflüssige Gespräche, die nur stattfinden, weil es so verlangt wird, man aber letztendlich doch keine Chance hat, die tue ich mir ehrlich gesagt ungern an. Das mit der gleichen Eignung ist ja auch immer so eine Sache...

12.07.2020 20:09 • x 1 #2


A


Hallo Irgendeine,

GdB beim neuen Arbeitgeber angeben?

x 3#3


ZeroOne
Hallo @irgendeine !

Das muss doch schon mal ein gutes Gefühl sein, dass du zu dem Vorstellungsgespräch eingeladen wurdest, ohne deinen GdB anzugeben! D.h., den Arbeitgeber scheint deine berufliche Qualifikation schon mal anzusprechen. Glückwunsch!

Ich weiß sicher, dass schwerbehinderte Menschen lt. SGB IX von öffentlichen Arbeitgebern zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden müssen, vorausgesetzt sie erfüllen die fachliche Eignung.
Von einer verpflichtenden, bevorzugten Auswahl bei gleicher Eignung habe ich noch nie gelesen - was aber nix heißen muss! Wenn es der öffentliche Arbeitgeber so in der Ausschreibung angibt, wird er sich aber wohl auch daran halten.

Nach meiner persönlichen Sicht sollte nichts dagegen sprechen, im Vorstellungsgespräch deinen GdB ganz offen anzusprechen. Im Gegenteil: es sollte nur von zusätzlichem Vorteil sein, da der öffentliche Arbeitgeber ja schon von deiner fachlichen Eignung angetan zu sein scheint, ohne von deinem GdB zu wissen.
Zudem gibt es im Gespräch die Möglichkeit zu zeigen, dass man sich als geeigneter, beruflicher Experte für den Job bewirbt und die Behinderung keinen Einfluss auf Wissen und Motivation hat.

Gibst du den GdB nicht an, hast du im worst case das Szenario, dass sich der öffentliche Arbeitgeber vielleicht für einen gleich qualifizierten Mitbewerber entscheidet, weil dieser seinen GdB angegeben hat und deshalb bevorzugt wird (wie in der Ausschreibung angegeben).

Ich drück dir die Daumen!

LG
ZeroOne

14.07.2020 11:48 • #3


ZeroOne
Hi @Kürsche !

Zitat von Kürsche:
Ich hatte hier im Forum schon mal die Frage gestellt, ob die Aufforderung zur Angabe eines etwaigen GbB in der Stellenanzeige auch schon als explizite Frage zu bewerten ist, allerdings keine Antwort erhalten.


Ich würde sogar mal locker, lässig hinterfragen, ob die Aufforderung zur Angabe eines GdB in einer Stellenanzeige überhaupt rechtens, bzw. sinnvoll ist, da laut AGG u.a. Behinderungen / GdB in Bewerbungen nicht mehr angegeben werden müssen.

LG
ZeroOne

14.07.2020 12:00 • #4


Irgendeine
Zitat von ZeroOne:
Das muss doch schon mal ein gutes Gefühl sein, dass du zu dem Vorstellungsgespräch eingeladen wurdest, ohne deinen GdB anzugeben! D.h., den Arbeitgeber scheint deine berufliche Qualifikation schon mal anzusprechen. Glückwunsch!

Danke. Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich dort schon hospitiert habe. Heißt andererseits aber auch, dass der Stationsleiter scheinbar wirklich mit mir zufrieden war.
Zitat von ZeroOne:
Von einer verpflichtenden, bevorzugten Auswahl bei gleicher Eignung habe ich noch nie gelesen - was aber nix heißen muss! Wenn es der öffentliche Arbeitgeber so in der Ausschreibung angibt, wird er sich aber wohl auch daran halten.

Dss steht meistens in den Anzeigen öffentlicher AG.
Zitat von ZeroOne:
Im Gegenteil: es sollte nur von zusätzlichem Vorteil sein, da der öffentliche Arbeitgeber ja schon von deiner fachlichen Eignung angetan zu sein scheint, ohne von deinem GdB zu wissen.
Zudem gibt es im Gespräch die Möglichkeit zu zeigen, dass man sich als geeigneter, beruflicher Experte für den Job bewirbt und die Behinderung keinen Einfluss auf Wissen und Motivation hat.

Das denke ich halt auch. Ich hab ja in dem Sinne keine wirklichen Einschränkungen, sondern nur die 5 Tage Sonderurlaub und den Kündigungsschutz. Da öffentliche AG eine gewisse Behindertenquote erfüllen müssen, wäre es ja gut für den AG, wenn er diese mit Mitarbeitern erfüllen kann, die zwar einen GdB, aber keine wirklichen Einschränkungen haben.
So zumindest meine Überlegung.
Zitat von ZeroOne:
Gibst du den GdB nicht an, hast du im worst case das Szenario, dass sich der öffentliche Arbeitgeber vielleicht für einen gleich qualifizierten Mitbewerber entscheidet, weil dieser seinen GdB angegeben hat und deshalb bevorzugt wird (wie in der Ausschreibung angegeben).

Das kommt noch dazu. Außerdem will ich nicht auf die 5 Tage Sonderurlaub verzichten. Wenn dieser ganze Psycho-Mist ein Mal einen Vorteil bietet, will ich den dann auch nutzen...

lg

14.07.2020 15:19 • x 1 #5


Caro63
Da ich gerade selbst auf Arbeitssuche bin ,muss ich sagen, es gibt auch AG ,
die angeben bevorzugt mit Behinderung .
Sicher nicht in Masse, doch es gibt auch solche Stellenangebote.

LG Caro60

14.07.2020 17:33 • x 1 #6


Irgendeine
Hier mal die Originalaussage aus der Anzeige: Menschen mit Behinderungen sind uns willkommen und werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt.

14.07.2020 17:42 • x 2 #7


K
Hamburg fordert da nordisch-nüchtern: für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis. Zitat Ende. Dann noch, das sich Frauen gern bewerben mögen, da sie bei gleicher blubblubbulbb wegen Unterrepräsentanz hier vorrangig berücksichtigt werden. Von Schwerbehinderten kein Wort. Da sich die Stadt HH damit brüstet, mehr Schwerbehinderte eingestellt zu haben als sie eigentlich müsste, schätze ich mal, dass da die Chancen gerade niedrig sind.

17.07.2020 12:34 • #8


Irgendeine
Zitat von Kürsche:
Da sich die Stadt HH damit brüstet, mehr Schwerbehinderte eingestellt zu haben als sie eigentlich müsste, schätze ich mal, dass da die Chancen gerade niedrig sind.

Dann ist es ja gut, dass ich nicht in Hamburg wohne Außerdem gilt diese Aussage dann nicht automatisch für alle öffentlichen AG, sondern nur für die Stadt Hamburg als AG.
Zitat von Kürsche:
für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis. Zitat Ende

Dass man einen Nachweis erbringen muss, ist klar. Sonst könnte das ja jeder sagen.

17.07.2020 12:55 • #9


K
Zitat:
Außerdem gilt diese Aussage dann nicht automatisch für alle öffentlichen AG, sondern nur für die Stadt Hamburg als AG.


Jup. Es mag helfen, hier genau hinzulesen. Hamburg hat sein Scherflein offenbar schon erfüllt. Das ist löblich, aber für weitere Interessenten natürlich frustrierend.

Ich schau trotzdem mal, was aus meinen Antrag auf Feststellung des GdB geworden ist (läuft seit 20.6.) und lasse es Euch wissen.

17.07.2020 13:00 • #10


Irgendeine
Zitat von Kürsche:
Jup. Es mag helfen, hier genau hinzulesen. Hamburg hat sein Scherflein offenbar schon erfüllt.

Du schreibst, dass die Stadt Hamburg mehr Schwerbehinderte eingestellt hat, als sie müsste. Das heißte für mich, dass es um den AG Stadt Hamburg geht.

17.07.2020 13:16 • #11


A


Hallo Irgendeine,

x 4#12


K
Jo, so ist es.

17.07.2020 14:14 • #12

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