Falsche Diagnose vom Psychologen bekommen

M
Hallo,

ich frage für eine andere Teilnehmerin aus der beruflichen Reha (Berufliches Training). Sie hat während der EBA (Erweiterte Berufsfindung- und Arbeitserprobung) von einer Psychiaterin die Diagnose Schizoaffektive Störung oder so ähnlich bekommen. Die Ärztin hat sie 6 Wochen lang begleitet. Nie zuvor oder danach wurde diese Diagnose von Ihrem Arzt oder Psychotherapeutin gestellt. Nun macht sich meine Kollegin Sorgen, dass die Diagnose irgendwie in Ihre Reha einwirkt.

Was kann so eine falsche Diagnose bewirken? Ist es ratsam so etwas wieder aus seinen Akten zu bekommen? Ich habe ihr gesagt, dass es unwichtig ist, solange das nicht in Ihren Reha-Verlauf einfließt. Aber weiß man das? Mich würde es stören, was die Leute hier von mir denken.

In meinen Akten steht auch eine Diagnose, die nicht richtig ist: Angst vor engen Räumen. Verhältnismäßig unbedeutend. Das Gespräch mit dem Psychologen, der mir den Stempel verpasste dauerte knapp 30 Minuten. Ich habe sowas nicht einmal erwähnt. Ich finde es echt krass wie schnell man eine neue, falsche Diagnose bekommen kann, von Fachleuten, die einen garnicht kennen.


Schönen Gruß!

24.05.2011 15:03 • #1


achtsamkeit
Denke schon, dass das Gutachten Einfluss auf die Reha hat. Es wurde doch auch, so wie ich das verstanden habe dort erstellt?
Im Übrigen, solltest du vorsichtig sein und hier ausdrücken, dass die Diagnose falsch ist. Du kennst ja noch nicht einmal die genauen Diagnosewortlaut. Nur deine Bekannte kann sich damit auseinandersetzen und sollte das Gespräch mit der Psychiaterin suchen.
Du scheinst mir in dem Fall subjektiv von deinen eigenen negativen Erfahrungen geprägt zu sein.

Pelle

24.05.2011 16:25 • #2


M
Nein, die Diagnose wurde in einem anderen Haus gemacht. Ich habe ihr gesagt, sie soll das mit ihrer derzeitigen Psychologin im Beruflichen Trainingszentrum klären.

Subjektiv trifft es. ;-) Ich bin so zu sagen nur Augenzeuge und kenne die Wahrheit nicht. Danke.

/edit: Wir haben das mal mit unserer Psychologin im BTZ besprochen. Sie sagt man wendet sich zuerst an den, der einem den Stempel aufgedrückt hat. Wenn sich nichts tut, seien juristische Maßnahmen zu ergreifen. In meinem Fall ist das aber unverhältnismäßig.

24.05.2011 21:04 • #3

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