Erwerbsgemindert - medizinische Reha zwingend erforderlich?

S
Hallo zusammen,

ich hatte heute einen Anruf meiner Krankenkasse, der mich ziemlich irritiert hat: laut vorliegendem Gutachten des MDK wäre ich erwerbsgemindert und deshalb verpflichtet einen Antrag auf medizinische Reha zu stellen.

Mal davon abgesehen, dass ich diesen Antrag schon vor Ewigkeiten (Juli 2010) gestellt habe und hoffe, dass auf Grund des Gutachtens jetzt endlich Bewegung in die Sache kommt, bin ich von dem Wort erwerbsgemindert doch ziemlich geschockt. Was hat das zu bedeuten?

Bei mir klingeln natürlich wieder sämtliche Alarmglocken und ich bin in Panik, dass die Krankenkasse versuchen wird, die Zahlungen einzustellen. Andererseits kann ich mir zurzeit überhaupt nicht vorstellen, wieder so wie vorher arbeiten zu gehen und einTeufelchen flüstert mir ins Ohr ist doch prima... wenn die schon so kommen, ist es vielleicht gar nicht so schwer, eine Teil-EU-Rente zu beantragen. Dann ist da natürlich wieder die Panik wegen des Geldes....

Wahrscheinlich mache ich mich wieder völlig umsonst verrückt... das habe ich ja auch schon getan, als meine Therapeutin die MDK Anfrage bekommen hat... aber vielleicht hat hier jemand Erfahrungen mit diesem Thema und kann mir was dazu sagen.

Danke für's Lesen

28.02.2011 22:25 • #1


M
Hallo Sumsum,
Zitat:
Mal davon abgesehen, dass ich diesen Antrag schon vor Ewigkeiten (Juli 2010) gestellt habe und hoffe, dass auf Grund des Gutachtens jetzt endlich Bewegung in die Sache kommt, bin ich von dem Wort erwerbsgemindert doch ziemlich geschockt. Was hat das zu bedeuten?
das hat zu bedeuten, dass die Krankenkasse möchte, das du weitere Schritte unternimmst, damit sie keine Zahlungen mehr leisten müssen.
Zitat:
Bei mir klingeln natürlich wieder sämtliche Alarmglocken und ich bin in Panik, dass die Krankenkasse versuchen wird, die Zahlungen einzustellen.
Am besten sendest du denen mal eine Kopie über die Bestätigung deines Rehaantrages zu, damit sie sehen, dass du schon weitere Maßnahmen beantragt hast.

Zitat:
Andererseits kann ich mir zurzeit überhaupt nicht vorstellen, wieder so wie vorher arbeiten zu gehen und einTeufelchen flüstert mir ins Ohr ist doch prima... wenn die schon so kommen, ist es vielleicht gar nicht so schwer, eine Teil-EU-Rente zu beantragen. Dann ist da natürlich wieder die Panik wegen des Geldes....
Du solltest erst abwarten, ob dir die Reha bewilligt wird, ansonsten kannst du immer noch einen Rentenantrag stellen. Was dir als Rente bewilligt würde müßtest du aus den Unterlagen der Rentenversicherung, die dir jährlich zugesandt werden, ersehen können.

28.02.2011 23:17 • #2


A


Hallo Sumsum,

Erwerbsgemindert - medizinische Reha zwingend erforderlich?

x 3#3


S
Ich habe gerade diesen steinalten Beitrag von mir entdeckt.......

Mein Reha-Antrag von damals wurde tatsächlich bewilligt und ich konnte die Reha 6 Monate später - ein Jahr nach Antragstellung - antreten. Entlassen wurde ich Arbeitsunfähigkeit, die Krankenkasse hat klaglos bis zum Ende gezahlt. Anschließend habe ich ein Jahr ALG 1 bekommen.... ein ganz schreckliches Jahr für mich, weil ich nicht wusste, dass die Nahtlosigkeitsregelung nur dann zutrifft, wenn gleichzeitg ein Reha- oder Rentenantrag läuft. Der VDK hat mich auch ziemlich hängenlassen. Also saß ich immer wie auf Kohlen.... in der Angst, dass ich wieder arbeiten muss, obwohl ich krank bin. Mit dem Druck seitens der AfA, dass ich bei meinem Arbeitgeber kündigen muss, weil ich sonst keinen Anspruch hätte.... aber ich habe das Jahr überstanden. Mehr schlecht als recht, denn Ende letzten Jahres war ich dann RICHTIG krank und absolut handlungsunfähig. Ich hatte schon ganz konkrete Pläne, wie ich allem ein Ende machen wollte.

Naja... und dann bin ich ja in die Klinik. Ich bin selbst gegangen, obwohl mir zwei Tage vorher eine Freundin noch die Polizei ins Haus geschickt hatte, die mich mitnehmen wollte .

Durch meine ganzen Probleme bin ich kurz vor der Klinikaufnahme beim sozialpsychiatrischen Dienst gelandet. Und da konnte mir endlich jemand sagen, welche Schritte ich einleiten musste, um wieder/weiter Geld zu bekommen. Ich habe dann also Rente beantragt. Auf die Idee bin ich vorher nie gekommen.... hat mir ja auch keiner gesagt.

Und dann lief alles kurz und schmerzlos. Am 21.11. habe ich den Antrag abgegeben, am 18.02. war ich beim Gutachter und am 13.05. hatte ich meinen Rentenbescheid.
Volle Erwerbsminderung, rückwirkend ab dem ersten Krankheitstag 2010 und befristet bis 2016.

Einerseits bin ich froh, dass ich mir erstmal in dieser Hinsicht keine Sorgen machen muss, andererseits fühle ich mich.... auf dem Abstellgleis. Aber dann merke ich wieder, dass ich einfach nicht KANN und bin froh....

Einen Schwerbehindertenausweis habe ich jetzt auch, auf Anhieb ein GDB von 50. Ich muss wohl doch ziemlich krank sein .

10.07.2013 11:40 • #3


M
Hallo Sumsum,

genieße einfach die Zeit. Klar wird man nicht so einfach verrentet, da steckt ja nun schließlich
eine Erkrankung hinter. Du solltest das aber das Beste daraus machen.

11.07.2013 18:26 • #4

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