DRV beauftragt mehrere Gutachter - ist das normal?

miezelina

miezelina
Mitglied

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Hallo Zusammen,
ich habe nach 3 jähriger Krankheit nun die EM-Rente beantragt.
Grund sind zwar meine rez. Depressionen, allerdings habe ich auch noch Asthma, Schilddrüsenunterfunktion und diverse andere körperliche Zipperlein.
Nun hat die DRV Gutachten verschiedener medizinischer Fachrichtungen beauftragt.
Ich soll also zu einem Psychiater und zu einem Internisten zur Begutachtung.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Vorgehen. Was ist wohl davon zu halten?
Vielen Dank schonmal und viele Grüße -
Miezelina

#1


M
Hallo miezelina,

das ist ein ganz normaler Vorgang, wenn man mehrere Erkrankungen hat, die zur EU führen können.

Ich hatte das vor Jahren auch, und zwar musste ich zum Neurologen und Orthopäden und das war
sogar von Vorteil, denn ein Neurologe kann mit Sicherheit keine orthopädische Beschwerden
begutachten.

#2


A


Hallo miezelina,

DRV beauftragt mehrere Gutachter - ist das normal?

x 3#3


Albarracin
Experte

#3


miezelina
ja klar. Das stimmt schon. Ich war trotzdem erstaunt, weil mein Fokus bezüglich des Rentenantrags nur in Richtung Psyche ging. Dass man die anderen Erkrankungen so ernst nimmt, hat mich eher gewundert. Heisst das, dass ich beim Internisten meine Depressionsgeschichte gar nicht groß thematisieren sollte?

#4


Steffi
Zitat:
Ich war trotzdem erstaunt, weil mein Fokus bezüglich des Rentenantrags nur in Richtung Psyche ging. Dass man die anderen Erkrankungen so ernst nimmt, hat mich eher gewundert.

Nun, wenn Du sie alle angegeben hast, dann schicken sie dich natürlich auch zu den entsprechenden Gutachtern.
In meinem Fall war es ein Orthopäde und der Psychiater.
Zitat:
Heisst das, dass ich beim Internisten meine Depressionsgeschichte gar nicht groß thematisieren sollte?

Das wird der vermutlich gar nicht wissen wollen. Der wird sich auf das stützen, was er zu begutachten hat.

#5


miezelina
tja - das ist eigentlich nicht so viel Also zumindest nichts, weswegen irgendwer in Rente müsste.
Wie muss ich mir das vorstellen? Dann schreibt der "Internist": voll erwerbsfähig und der Psychiater z.B. "nicht erwerbsfähig" und dann gibt es eine halbe Rente oder wie?

#6


Albarracin
Experte

#7


miezelina
Lieber Wolfgang,
vielen Dank, jetzt hab ich es kapiert. Danke auch an Mag und Steffi.
:-)
LG-
Miezelina

#8


miezelina
Hallo Zusammen,

noch eine Frage zu meinem Rentenantrag. Ich bin ja nun zu zwei Gutachtern bestellt. Um mich vorzubereiten, habe ich nochmal meinen Psychiater kontaktiert und bei der Gelegenheit erfahren, dass es seitens der DRV überhaupt keine Arztanfrage an ihn gegeben hat.

Kann das sein? Habe ich ein Anrecht darauf, dass er angefragt wird?
Und wenn nicht, sollte ich vielleicht auf eigene Kosten ein Attest von ihm erstellen lassen und dieses nachreichen?
Ich finde das Vorgehen seltsam, schließlich behandelt der Arzt mich seit 3,5 Jahren (das ist dort bekannt) .

Viele Grüße -

Miezelina

#9


Pyxidis
Hallo Miezelina,

bitte mache für Fragen zu Deinem Rentenantrag nicht neue Themen auf, sondern schreibe hier. Ich habe deshalb auch Dein neues Thema mit diesem hier zusammengeführt.

Viel Erfolg und viele Grüße
Pyxidis

#10


Albarracin
Experte

#11


miezelina
dazu fehlte ihm wohl die Zeit ...
Was genau ist mit "Beweisfragen" gemeint?
Viele Grüße -
Miezelina

#12


Albarracin
Experte

#13


A


Hallo miezelina,

x 4#14


miezelina
okay, verstehe. Sowas wie: Die letzte Rehaklinik ist der Ansicht, dass ich teilerwerbgemindert bin und ich schätze mich als voll erwerbsgemindert ein. Und nun muss von neutraler Seite aus beurteilt werden, wie es tatsächlich ist. Vielen Dank für Deine Hilfe, Wolfgang.
Viele Grüße -
Miezelina

#14

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