Dauer Krankengeldzahlung bei Unterbrechung

P
Hallo,

ich habe schon mal von Mitte Januar 2008 bis Oktober 2008 Krankengeld von der Krankenkasse bezogen.
Nun bekomme ich seit Mitte Juli erneut wegen der gleichen Diagnose Krankengeld.

Habe ich jetzt den (theoretischen) Anspruch auf Krankengeldzahlung von 78 Wochen oder wird meine
frühere Krankschreibung von 2008 mit dazu gerechnet, weil noch keine 3 Jahre rum sind?

Paula

02.09.2010 12:11 • #1


Pyxidis
Liebe Paula,

da Du wegen der gleichen Diagnose krankgeschrieben bist, dann gilt die Krankheit als nicht ausgeheilt und der Krankengeldanspruch wird, weil noch keine 3 Jahre um sind, mit den Wochen von damals verrechnet.

Das soll heißen, Du mußt leider die Wochen von damals abziehen und Dir stehen nicht mehr die vollen 78 Wochen Krankengeldbezug zu.

So ist es auf jeden Fall bei mir.

Alles Gute
Scorpio

02.09.2010 12:22 • #2


P
Danke für die schnelle Antwort.

Paula

02.09.2010 12:25 • #3

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