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Benötige dringend Hilfe !

ickebins

ickebins
Mitglied

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Hallo an alle,

benötige gerade die geballte Kompetenz des gesamten Forums und habe dazu noch extreme Zeitnot !


Meine Anwältin hat gerade ihr Mandat hingeschmissen, will mir nicht meine Akte geben und das alles 1 Woche vor Ablauf einer Frist, die laut ihr auch nicht zu verschieben ist und noch schlimmer auch zwingend einen Rechtsanwalt erfordert !
Hat mich immerhin auch darauf hingewiesen, aber jeder (auch sie) sollte doch wissen, dass das unmöglich ist !?
Wir haben heute (zu dritt) telefoniert, geschrieben, Unterlagen gewälzt und natürlich nur Absagen erhalten. (ausser einiger eher dubioser Angebote, die schon bis zu 500 Euro für ein Erstgespräch haben wollen).

Finde seit Tagen keine Ruhe mehr, hab keine Kraft und mein erster Impuls wäre wieder: egal, dann hab ich da Ruhe. ABER: der nächste Impuls sagt: Jetzt reicht es und jetzt lass ich mir nicht mehr alles gefallen !

Dann hätte ich endlich eine Aufgabe, einen Grund aufwachen zu wollen, aufzustehen, einen "Sinn" im "Leben" ?!. . könnte etwas zurückgeben, was dann zukünftig auch allen zugutekommt !? Mir ist sogar bewusst, dass das alles keine Aussicht, auf Erfolg hat (Übermacht der Gutachter). mir geht es eher "nur" noch ums Prinzip.

"sehe" gerade, ich schweife ab und zurück zum Kern: es geht bei mir konkret um eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht, die zwingend einen Anwalt benötigt, der gerade hingeschmissen hat !

Sehe, lese und höre gerade nur, was alles nicht geht, hoffe aber, dass einer von euch noch eine Idee hat !?

Danke fürs lesen und fragt gerne nach! Kann und weiss gerade überhaupt nicht weiter !

#1


11 Antworten ↓

Dys
Gibt es einen konkreten Grund weshalb der Anwalt das Mandat niedergelegt hat? Vielleicht weil es keine Aussicht auf Erfolg gibt, Seiner Ansicht nach?

Wie sieht es mit einer Rechtsschutz Versicherung bei Dir aus? Hast Du eine? Falls ja, was sagt die dazu?

Das Anwälte einen Vorschuss haben wollen, ist leider gängige Praxis. Ob 500 Euro heutzutage die Norm oder unseriös sind, kann ich aber nicht beurteilen. Als ich das letzte mal einen brauchte, gabs noch die DMark.

Was eine Übergabe der Akten an Dich angeht, so kann ich mir vorstellen, dass Du da kaum eine Chance hast, was die Akte bei deinem Anwalt angeht, aber Du kannst natürlich Akteneinsicht bei denjenigen Institutionen fordern, bei denen der Anwalt sie auch bekommen hat. Ob Du Anspruch darauf hast, was der Anwalt sich dazu in seiner Akte vermerkt hat, weiß ich leider nicht. Beziehungsweise inwieweit ein neuer Anwalt die dann hätte.

Das Bundessozialgericht wäre wohl die letzte Instanz, denke ich. Wieso ist die denn nötig? Wurde denn vorher schon jede Klage abgewiesen und aus welchem Grund? Wenn das so war und es keine unstrittige Begründung bisher gab, was könnte dann die oberste Instanz noch bringen, Deiner Meinung nach?

#2


A


Hallo ickebins,

Benötige dringend Hilfe !

x 3#3


ZeroOne
Hi @ickebins ,

wahrscheinlich wird dir hier im Forum niemand mit ausreichender juristischer Expertise weiterhelfen können. Es liest sich alles auch ziemlich komplex - bei überschaubaren Inhalten.

Was deine bisherige Anwältin und die Akten betrifft:
Sie kann das Mandat natürlich niederlegen, aber mit Einschränkungen (z.B. nicht zur Unzeit, Beachtung nachvertraglicher Pflichten, wie Fristen, etc.).
Und du (bzw. dein neuer Anwalt) hast einen Anspruch auf Herausgabe der Akten (§50 BRAO). Sie dürfte diese nur bei driftigen Gründen zurückhalten (z.B. offene Honorare).
Du kannst Sie sie (nachweisbar!) dazu auffordern, die Mandatsniederlegung schriftlich zu bestätigen und die Akten herauszugeben.
Die Frage ist, warum sie hingeschmissen hat? Vielleicht um weiteren Schaden von dir abzuwenden?
Falls sie aber tatsächlich gegen eine Norm (z.B. §627 BGB) verstoßen hat, bestünde ggf. die Möglichkeit von Schadensersatzforderungen. Das würde dann aber ein endloses Spiel werden.

Bzgl. der Fristen:
Geht es um die Einlegung, oder die Begründung? Nach meinem Wissen ist nur die Begründungsfrist einmalig verlängerbar. Erstere sollte für einen neuen Anwalt aber kein Problem darstellen (falls noch nicht eingelegt wurde).

Bzgl. neuer Anwalt:
Erstberatungen sind für Verbraucher über das RVG bei 190 Euro (netto) gedeckelt und werden bei Mandatsvergabe verrechnet. Natürlich können andere Vereinbarungen getroffen werden. Die Frage wäre dann für mich, ob der Anwalt vertrauenswürdig ist.
Einen Anwalt zu finden, dürfte aber - trotz Zeitdruck - machbar sein. Viele vertreten Mandanten bundesweit in Revisionsverfahren vor dem BSG. Die Frage ist eher, ob ein vertrauenswürdiger, kompetenter Anwalt deine Angelegenheit übernimmt, wenn auch er von Anfang an keinerlei Erfolgsaussichten sieht?

@Dys hat ja schon eine evtl. Rechtschutzversicherung genannt. Du schreibst selbst, dass du kaum Chancen auf Erfolg siehst. Wenn es der Rechtsschutz ebenso sieht, wird er nicht leisten. Aber falls du einen hast, wirst du das sicherlich schon selbst geprüft haben.

Ohne Rechtschutz wären die Kosten wohl ein Thema. Du schreibst selbst, dass es dir "ums Prinzip" geht. Dann ist die Frage, wieviel dir das Prinzip tatsächlich wert ist, wenn selbst du davon ausgehst, dass du kaum eine Chance auf Erfolg haben wirst?

Evtl. könnte auch ein Weg über einen Sozialverband führen, was allerdings eine Mitgliedschaft erfordert, z.B. VdK. Rechtsberatung ist für Mitglieder meist kostenlos. Mitglieder das Recht, in Verfahren vor dem Bundessozialgericht durch zugelassene Verbandsvertreter vertreten zu werden. Beim VdK wird das z.B. durch die Bundesrechtsabteilung des VdK übernommen. Die müssten dich auch bzgl. PKH beraten können, falls das bei dir ein Thema wäre.
Ich persönlich habe allerdings gemischte Erfahrungen bzgl. Sozialverbänden gesammelt und würde sich nicht uneingeschränkt empfehlen (u.a. was kurzfristige Unterstützung betrifft).

Deine Motivation kann ich gut nachvollziehen. Persönlich ziehe ich Dinge - wenn möglich - auch immer bis zum bitteren Ende durch, damit mich in der Zukunft nicht immer wieder die Frage quälen kann, ob es nicht doch funktioniert hätte, wenn ich es nur versucht hätte.
Nur gibt es halt auch einen Punkt, ab dem es einen kaputt machen kann (finanziell, psychisch,...) und man besser zuvor die Reißleine zieht.

Wie auch immer du dich entscheidest - ich wünsche dir viel Erfolg!👍

x 3 #3


ickebins
Dankeschön für die Antworten und sorry, dass ich mich jetzt erst zurückmelde.

Die letzten Tage waren für mich die Hölle, kann kaum noch einen klaren Gedanken fassen und bin auch zu blöd, Zitate zu kopieren, um das gerade etwas besser zu sortieren.......

Versuche es "einfach" mal mit hin-und herscrollen zu sortieren:

Den Grund, für die Ablehnung kenne ich nicht. Schrieb nur lapidar: "ich stehe nicht mehr zur Verfügung" und auch: "keine Aussicht auf Erfolg"

Sie hat damit auch sicherlich Recht und vllt. sollte ich ihr auch einfach dankbar sein, dass sie mir damit eine Entscheidung abnimmt, die ich allein "einfach" nicht treffen kann ?! Raubt mir aber auch jegliche Chance, mich überhaupt entscheiden zu können ! (durch ein persönliches Gespräch)

eine RSV hab ich leider nicht (mehr)

Die verwehrte Herausgabe meiner Akte kann ich überhaupt nicht verstehen ! Ist doch "meine" Akte ? Wie und was soll dann der nächste Anwalt, ohne Unterlagen, machen ?!

Ob das Bundessozialgericht die letzte Instanz ist, kann ich nicht beurteilen, Wäre nur das nächste Rechtsmittel, da das LSG die Revision nicht zugelassen hat. Meiner Meinung nach, ist das auch alles mehr, als unstrittig. Einseitig, willkürlich, komplett auf Ablehnung angelegt !?

#4


Anne_S
Hi @ickebins

ich meine , du kannst die Rechtsanwältin doch immer noch
anrufen; das ist ja nicht verboten.

Zu ihrem Grund das Mandat niederzulegen kann ich dir aktuell nur sagen, was ich bisher erlebt bzw. erfahren habe.
Meine Rechtsanwältin hat bei einem Gespräch
sich spontan über andere Mandanten mal ziemlich "aufgeregt"; dass
diese ihr notwendige Unterlagen nicht zeitnah zugeschickt haben; und meine dann dazu : "Dann muß ich eben mein Mandat niederlegen ..."

Natürlich weiss ich nicht ob bei dir / bei euch ein ähnlicher Grund vorliegt.
Aber ich kenne als selbst Betroffene die Krankheitsphasen, in denen man nicht alles immer "fristgerecht" erledigen kann.
Für Rechtsanwälte sind Fristen ziemlich wichtig.
Man bekommt auch als Klient ( so ging es mir jedenfalls) manchmal den Eindruck dass die RAs selbst nicht wirklich
engagiert sind. *)Das wirkt sich auch dann auf die eigene Motivation aus.
*)Aber das ist auch nicht immer zutreffend.
Ich habe tatsächlich ein paar Mal die Rechtsanwältin im neutralen Ton danach gefragt warum sie etwas tut oder nicht tut; und sie hat es mir meistens sehr schlüssig erklärt.

Aber gut, das ist jetzt vielleicht auch Spekulation , dass es bei dir eine ähnliche Situation ist; es ist nur aktuell die Einzige ,
die - mir- bisher bekannt ist, warum ein Rechtsanwalt überlegt ein Mandat niederzulegen zwinkern.

Vielleicht macht dir die Schilderung ja ein bisschen Mut noch einmal das Gespräch mit ihr zu suchen.
Auch wenn es vielleicht- erstmal- nicht angenehm ist, bzw. erscheint.

Ansonsten kann ich mir ehrlich gesagt, nicht vorstellen, dass sie dir notwendige Akten nicht herausgeben kann oder will.
Wenn du im Gespräch mit ihr nicht weiter kommst , würde ich das an deiner Stelle ganz neutral formulieren, und sie darum bitten, dir die nötigen Akten zukommen zu lassen; damit du ggf. einen anderen Rechtsanwalt beauftragen kannst ( wenn noch möglich )

Aber auch ich würde dich gerne noch einmal auf den letzten Abschnitt von @ZeroOne s Post hinweisen;
es kann einen ab einem bestimmten Punkt wirklich fertigmachen, wenn man - auf Biegen und Brechen - etwas
durchsetzten will.
Manchmal funktioniert es eben nicht; dann muss man es halt akzeptieren, und beizeiten die Reißleine ziehen.

x 1 #5


Kate
Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe und hängt meist davon ab, wie viel Du bereit bist dafür zu zahlen.
Aus dem beruflichen Kontext weiß ich auch, wenn man für seinen Anwalt selber zahlen muss, ist man eher objektiv dafür was die Aussicht auf Erfolg angeht, als wenn ein Amt dafür aufkommt. Worte wie „koste es was es wolle“ hört man dann von Selbstzahlern eher selten.
Aber ich kenne Deinen Hintergrund ja nicht.

x 2 #6


Grenzgaenger
Zitat von Kate:
Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe

Oder wie ein Anwalt einmal zu mir gesagt hat:

Nirgendwo wird so viel gelogen wie vor Gericht!
Und wer am besten lügen kann.... Frech Kopf

x 1 #7


Dys
Zitat von ickebins:
Ob das Bundessozialgericht die letzte Instanz ist, kann ich nicht beurteilen, Wäre nur das nächste Rechtsmittel, da das LSG die Revision nicht zugelassen hat. Meiner Meinung nach, ist das auch alles mehr, als unstrittig. Einseitig, willkürlich, komplett auf Ablehnung angelegt !?

Da die Bundesgerichte hierzulande die obersten Instanzen sind, gäbe es eigentlich nur noch den EuGH.
Aber davon abgesehen sollten Anwälte schon erkennen können, ob eine Sache Aussicht auf Erfolg hat, oder eben nicht. Gerade um Kosten für den Kläger zu vermeiden, die ihm eventuell dann angelastet werden.

Das eigene Empfinden was denn gerecht sein soll deckt sich leider auch mal nicht mit geltendem Recht. Erst wenn es aber tatsächlich so wäre, käme das mit dem Recht haben und Recht bekommen erst überhaupt zum tragen. Und da ist es leider auch so, dass es leider tatsächlich auch vom langen Atem oder den Finanzen des Klägers abhängig ist.
Deswegen gibt es Sammelklagen, wenn es beispielsweise gegen Konzerne oder Institutionen geht und die Sache eine Grundsatzentscheidung bringen soll.

Was Willkür angeht könnte man jedes Gesetz als solche bezeichnen, wenn sie dem eigenen Rechtsempfinden widersprechen würde. Und oft kann man so manches Gesetz wirklich nicht nachvollziehen. Aber das ändert eben nichts an der Tatsache das es so ist, wie es ist. Es müsste also erstmal das Gesetz selbst auf den Prüfstand kommen und dazu braucht es auch erstmal eine entsprechende Klage.

Persönlich denke ich, dass wenn das Landes Sozialgericht schon keine Revision mehr zulässt, es dann wenig bringt noch eine Instanz höher gehen zu wollen, wenn es einem tatsächlich lediglich ums Prinzip geht, was dann vielleicht lediglich dem eigenen Rechtsempfinden geschuldet ist und das vielleicht vom geltenden Recht dann doch abweicht.
Ob man sich dann als Opfer von Willkür bezeichnen will, oder akzeptieren kann, alle sinnvollen Möglichkeiten versucht zu haben und eben trotzdem dieses mal damit gescheitert zu sein, muss man selbst entscheiden.

Da hier ja nicht ersichtlich ist um welche Rechtsstreitigkeit es genau geht, ist es ohnehin kaum möglich wie auch immer Partei zu ergreifen. Daher können auch Erkläungsversuche oder Ratschläge für ein weiteres Vorgehen kaum etwas bringen, dass wirklich hilft und das über Zuspruch hinaus gehen würde.

x 2 #8


ickebins
Zitat von ZeroOne:
Deine Motivation kann ich gut nachvollziehen. Persönlich ziehe ich Dinge - wenn möglich - auch immer bis zum bitteren Ende durch, damit mich in der Zukunft nicht immer wieder die Frage quälen kann, ob es nicht doch funktioniert hätte, wenn ich es nur versucht hätte.
Nur gibt es halt auch einen Punkt, ab dem es einen kaputt machen kann (finanziell, psychisch,...) und man besser zuvor die Reißleine zieht.

Danke dafür, bin jetzt aber auch über diesen Punkt und muss aufgeben !
Bin gerade nicht mal fähig, hier regelmäßig reinzuschauen und hab letztens gespürt, dass ich nicht mal auf zwei Beiträge an einem Tag antworten kann. Ich dreh gerade "nur" noch am Rad, finde keine Ruhe mehr........
In 3 Tagen ist eh alles zu spät und aktuell schaffe ich in der Zeit gar nichts mehr !
Jetzt läuft "nur" noch Selbstschutz...........

#9


ickebins
Zitat von Anne_S:
ich meine , du kannst die Rechtsanwältin doch immer noch
anrufen; das ist ja nicht verboten.

Zu ihrem Grund das Mandat niederzulegen kann ich dir aktuell nur sagen, was ich bisher erlebt bzw. erfahren habe.
Meine Rechtsanwältin hat bei einem Gespräch
sich spontan über andere Mandanten mal ziemlich "aufgeregt"; dass
diese ihr notwendige Unterlagen nicht zeitnah zugeschickt haben; und meine dann dazu : "Dann muß ich eben mein Mandat niederlegen ..."

Danke für deinen Beitrag und die Hinweise.

Gegen das anrufen, spricht "nur" meine Telefonphobie und vllt. auch der fehlende Beweis ? Hab mich da eher auf schriftlich zurückgezogen.

"zeitnah" mag stimmen, kann ich aber ohne Akte nicht sagen !

Geschrieben hat sie sehr neutral: sie steht nicht mehr zur Verfügung und die Akte zu erhalten, obliegt meiner Anstrengung ?!

#10


ickebins
Danke euch allen, für eure Nachrichten und sorry, dass ich gerade nicht auf alles antworte !

Bin "einfach" nur ausgebrannt/leer/überfordert und hoffe auf ein "morgen" !?

#11


A


Hallo ickebins,

x 4#12


Grenzgaenger
Drücke dir ganz fest die 👍 das eine neuer, besseren Morgen nicht mehr all zu weit weg ist Ballon Kuss Strauss

#12

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