Benötige dringends Hilfe !

ickebins

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Hallo an alle,

benötige gerade die geballte Kompetenz des gesamten Forums und habe dazu noch extreme Zeitnot !


Meine Anwältin hat gerade ihr Mandat hingeschmissen, will mir nicht meine Akte geben und das alles 1 Woche vor Ablauf einer Frist, die laut ihr auch nicht zu verschieben ist und noch schlimmer auch zwingend einen Rechtsanwalt erfordert !
Hat mich immerhin auch darauf hingewiesen, aber jeder (auch sie) sollte doch wissen, dass das unmöglich ist !?
Wir haben heute (zu dritt) telefoniert, geschrieben, Unterlagen gewälzt und natürlich nur Absagen erhalten. (ausser einiger eher dubioser Angebote, die schon bis zu 500 Euro für ein Erstgespräch haben wollen).

Finde seit Tagen keine Ruhe mehr, hab keine Kraft und mein erster Impuls wäre wieder: egal, dann hab ich da Ruhe. ABER: der nächste Impuls sagt: Jetzt reicht es und jetzt lass ich mir nicht mehr alles gefallen !

Dann hätte ich endlich eine Aufgabe, einen Grund aufwachen zu wollen, aufzustehen, einen "Sinn" im "Leben" ?!. . könnte etwas zurückgeben, was dann zukünftig auch allen zugutekommt !? Mir ist sogar bewusst, dass das alles keine Aussicht, auf Erfolg hat (Übermacht der Gutachter). mir geht es eher "nur" noch ums Prinzip.

"sehe" gerade, ich schweife ab und zurück zum Kern: es geht bei mir konkret um eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht, die zwingend einen Anwalt benötigt, der gerade hingeschmissen hat !

Sehe, lese und höre gerade nur, was alles nicht geht, hoffe aber, dass einer von euch noch eine Idee hat !?

Danke fürs lesen und fragt gerne nach! Kann und weiss gerade überhaupt nicht weiter !

#1


Dys
Gibt es einen konkreten Grund weshalb der Anwalt das Mandat niedergelegt hat? Vielleicht weil es keine Aussicht auf Erfolg gibt, Seiner Ansicht nach?

Wie sieht es mit einer Rechtsschutz Versicherung bei Dir aus? Hast Du eine? Falls ja, was sagt die dazu?

Das Anwälte einen Vorschuss haben wollen, ist leider gängige Praxis. Ob 500 Euro heutzutage die Norm oder unseriös sind, kann ich aber nicht beurteilen. Als ich das letzte mal einen brauchte, gabs noch die DMark.

Was eine Übergabe der Akten an Dich angeht, so kann ich mir vorstellen, dass Du da kaum eine Chance hast, was die Akte bei deinem Anwalt angeht, aber Du kannst natürlich Akteneinsicht bei denjenigen Institutionen fordern, bei denen der Anwalt sie auch bekommen hat. Ob Du Anspruch darauf hast, was der Anwalt sich dazu in seiner Akte vermerkt hat, weiß ich leider nicht. Beziehungsweise inwieweit ein neuer Anwalt die dann hätte.

Das Bundessozialgericht wäre wohl die letzte Instanz, denke ich. Wieso ist die denn nötig? Wurde denn vorher schon jede Klage abgewiesen und aus welchem Grund? Wenn das so war und es keine unstrittige Begründung bisher gab, was könnte dann die oberste Instanz noch bringen, Deiner Meinung nach?

#2


ZeroOne
Hi @ickebins ,

wahrscheinlich wird dir hier im Forum niemand mit ausreichender juristischer Expertise weiterhelfen können. Es liest sich alles auch ziemlich komplex - bei überschaubaren Inhalten.

Was deine bisherige Anwältin und die Akten betrifft:
Sie kann das Mandat natürlich niederlegen, aber mit Einschränkungen (z.B. nicht zur Unzeit, Beachtung nachvertraglicher Pflichten, wie Fristen, etc.).
Und du (bzw. dein neuer Anwalt) hast einen Anspruch auf Herausgabe der Akten (§50 BRAO). Sie dürfte diese nur bei driftigen Gründen zurückhalten (z.B. offene Honorare).
Du kannst Sie sie (nachweisbar!) dazu auffordern, die Mandatsniederlegung schriftlich zu bestätigen und die Akten herauszugeben.
Die Frage ist, warum sie hingeschmissen hat? Vielleicht um weiteren Schaden von dir abzuwenden?
Falls sie aber tatsächlich gegen eine Norm (z.B. §627 BGB) verstoßen hat, bestünde ggf. die Möglichkeit von Schadensersatzforderungen. Das würde dann aber ein endloses Spiel werden.

Bzgl. der Fristen:
Geht es um die Einlegung, oder die Begründung? Nach meinem Wissen ist nur die Begründungsfrist einmalig verlängerbar. Erstere sollte für einen neuen Anwalt aber kein Problem darstellen (falls noch nicht eingelegt wurde).

Bzgl. neuer Anwalt:
Erstberatungen sind für Verbraucher über das RVG bei 190 Euro (netto) gedeckelt und werden bei Mandatsvergabe verrechnet. Natürlich können andere Vereinbarungen getroffen werden. Die Frage wäre dann für mich, ob der Anwalt vertrauenswürdig ist.
Einen Anwalt zu finden, dürfte aber - trotz Zeitdruck - machbar sein. Viele vertreten Mandanten bundesweit in Revisionsverfahren vor dem BSG. Die Frage ist eher, ob ein vertrauenswürdiger, kompetenter Anwalt deine Angelegenheit übernimmt, wenn auch er von Anfang an keinerlei Erfolgsaussichten sieht?

@Dys hat ja schon eine evtl. Rechtschutzversicherung genannt. Du schreibst selbst, dass du kaum Chancen auf Erfolg siehst. Wenn es der Rechtsschutz ebenso sieht, wird er nicht leisten. Aber falls du einen hast, wirst du das sicherlich schon selbst geprüft haben.

Ohne Rechtschutz wären die Kosten wohl ein Thema. Du schreibst selbst, dass es dir "ums Prinzip" geht. Dann ist die Frage, wieviel dir das Prinzip tatsächlich wert ist, wenn selbst du davon ausgehst, dass du kaum eine Chance auf Erfolg haben wirst?

Evtl. könnte auch ein Weg über einen Sozialverband führen, was allerdings eine Mitgliedschaft erfordert, z.B. VdK. Rechtsberatung ist für Mitglieder meist kostenlos. Mitglieder das Recht, in Verfahren vor dem Bundessozialgericht durch zugelassene Verbandsvertreter vertreten zu werden. Beim VdK wird das z.B. durch die Bundesrechtsabteilung des VdK übernommen. Die müssten dich auch bzgl. PKH beraten können, falls das bei dir ein Thema wäre.
Ich persönlich habe allerdings gemischte Erfahrungen bzgl. Sozialverbänden gesammelt und würde sich nicht uneingeschränkt empfehlen (u.a. was kurzfristige Unterstützung betrifft).

Deine Motivation kann ich gut nachvollziehen. Persönlich ziehe ich Dinge - wenn möglich - auch immer bis zum bitteren Ende durch, damit mich in der Zukunft nicht immer wieder die Frage quälen kann, ob es nicht doch funktioniert hätte, wenn ich es nur versucht hätte.
Nur gibt es halt auch einen Punkt, ab dem es einen kaputt machen kann (finanziell, psychisch,...) und man besser zuvor die Reißleine zieht.

Wie auch immer du dich entscheidest - ich wünsche dir viel Erfolg!👍

#3

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