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Akteneinsicht verweigert bei psychischer Erkrankung - kein Recht?

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waldseehennef
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Guten Morgen
Habe eine katastrophale Nacht hinter mir. Hatte vorgestern einen Termin zur untersuchung/unterbringung nach psych KG beim medizinischen Dienst. Meine Hausärztin hatte damals attestiert anpassungsstörung mit latenter suizidgefahr. Das war im Sept. Antrag auf Untersuchung kam jetzt von der kreisverwaltung. War vorgestern dort, Bestätigung von meinem Arzt keine akute suizidgefahr. Bin in ärztlicher und therapeutischer Behandlung. Der untersuchen Arzt sagte OK. Wollte dann gestern den untersuchungsbericht. Den darf er mir nicht geben. Hab ich kein recht darauf. Ich hab Panik das ich irgendwann plötzlich abgeholt werde

x 1 #1


25 Antworten ↓
Manfred_62

Manfred_62
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Hallo,

Bzgl. Akteneinsicht hilft dir vielleicht das weiter:

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
§ 25 Akteneinsicht durch Beteiligte


(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.

(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.

(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen.

(4) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.

(5) Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen. Soweit die Akteneinsicht in eine elektronische Akte zu gestatten ist, kann die Behörde Akteneinsicht gewähren, indem sie Unterlagen ganz oder teilweise ausdruckt, elektronische Dokumente auf einem Bildschirm wiedergibt, elektronische Dokumente zur Verfügung stellt oder den elektronischen Zugriff auf den Inhalt der Akte gestattet. Die Behörde kann Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen.

Gruß
Manfred

16.02.2020 11:10 • x 4 #22


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A


Hallo waldseehennef,

Akteneinsicht verweigert bei psychischer Erkrankung - kein Recht?

x 3#3


Irgendeine

Irgendeine
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Zitat von fiorina:
Glaube mir das geht . . . auch heute noch

Bestimmt geht das. Genauso, wie man auch heute noch bei Transplantationslisten besch.n kann. Schwarze Schafe gibt es immer und überall Die Hürden sind aber viel höher, als früher.
In vielen Kliniken ist Zwangsmedikation selbst bei Gefahr im Verzug nicht mehr erlaubt.
Das ist einerseits natürlich gut für Pat., bringt aber auch Probleme (für den Pat.!) mit sich.
Bei einem akut wahnhaften Pat. hast du dann noch 2 Möglichkeiten: Ihn seinen Wahn ausleben zu lassen (in dem er dann ggf. sich und/oder anderen schadet) oder ihn zu fixieren.
Früher war eine notwensige Fixierung ohne leichte Sedierung unzulässig. Zurecht, denn es ist traumatisch. Ich spreche aus Erfahrung.

Und selbst das darfst du max. 24h (Länge je nach Bundesland unterschiedlich). Danach muss ein Richter kommen. Passiert das nicht, kannst du die Klinik in Grund und Boden klagen.

Zum Thema Akteneinsicht: Du hast ein Recht darauf. Der einzige Grund, warum dein Arzt es dir verwehren dürfte, wäre, wenn das Gelesene dir irgendwie schaden würde. Das wäre z.B. der Fall, wenn dort eine schlimme Diagnose drin steht, die man dir zu dem Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt hat oder wenn du Flashbacks bekommen würdest.

14.02.2020 17:26 • x 1 #16


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F
Mach dir mal erst mal keine Sorgen mehr, das Schlimmste hast du glaube ich hinter dir.
Sag einfach NIE WIEDER, dass du deinem Leben ein Ende setzen möchtest. Unser Gesundheitssystem ist in erster Linie nicht auf Heilung der Patienten aus sondern darauf, dass sie wieder funktionieren. Funktioniert ein Patient nicht, wird er nicht geheilt, sonden weg gesperrt und mit Medis voll gestopft. Mehr gibt dieses Gesundheitssystem meistens nicht her. Auch wenn du die Akte hast bist du davor ja nicht sicher.
Zeige ihnen vieleicht, dass du eine Therapie möchtest um an dir arbeiten zu können.

x 4 #2


F
Oder habe ich das falsch verstanden? Wozu sagte der untersuchende Arzt ok?

#3


W
Ich bin seit 4 Wochen in akut Therapie.

x 1 #4


W
Er sagte nur regelmäßige ärztliche Behandlung, Therapie läuft. Das wäre OK.

x 1 #5


F
Dann ist die Kuh vom Eis. zwinkern
Sie haben dich nur noch mal durchs System laufen lassen, um dann (falls du dir das Leben nimmst) sagen zu können "WIR haben alles getan".
Sag nie mehr was in diese Richtung, es sei denn, du möchtest eingewiesen werden.

x 1 #6


W
Ich habe nichts gesagt bzw nur den Befund der Ärztin damals wieder gegeben. Miitelgradige Depression latente suizidgefahr. Mehr nicht. Nicht das ich mich umbringen will.

x 1 #7


F
Ich verstehe nicht, warum du jetzt Angst hast eingeliefert zu werden. Sie haben sich nur abgesichert, denke ich. zwinkern

x 2 #8


Mo1901
Hi Süße!

Bitte mach Dir nicht zuviel Stress!
Du bist aus dem gröbsten raus und hast die Situation beim Arzt und Amt sehr gut gemeistert
Jetzt gilt es durchzuschnaufen und die Therpie machen.

Was die Einsicht in Deine Krankenakte betrifft, hast Du das Recht zu erfahren welche Diagnose(n) gestellt wurden.
Tipp:
Frag bitte bei deinerm Therapeuten nach,ob es nicht Akteneinsicht bekommt!
Normalerweise kommt er an die Daten.

Ich hatte damals bei mir auch alle Akten über mich eingesehen und mir Kopien gemacht.

Liebe Grüße
Mo1901 grinsen

x 2 #9


F
Jaaaaa genau, ich habe es auch mal so mit den Akten gemacht. Hatte ich schon vergessen. Das ist eine sehr gute Idee!

x 2 #10


Irgendeine
Zitat von fiorina:
Sag einfach NIE WIEDER, dass du deinem Leben ein Ende setzen möchtest.

Das finde ich eine ziemlich riskante Aussage. Wie sollen Therapeuten/Ärzte/Pflegekräfte einem Pat. denn helfen, wenn dieser nicht ehrlich ist?

Man wird nicht einfach so "weggesperrt" oder zwangsmediziert, auch wenn das viele glauben.
Eine Freund von mir ist Psychiatrieschwester. Die dürfen nicht mehr zwangsmedizieren, so lange kein gerichtlicher Beschluss vorliegt, selbst bei Gefahr im Verzug nicht.
Und für diesen Beschluss gibt es ziemlich hohe Hürden. Da muss die Gefahr der Eigen- und/oder Fremdgefährdung schon hoch sein.

"Latente Suizidgedanken" zu haben, heißt ja, dass sie zwar i.d.R. immer da sind, aber eben im Hintergrund. Damit lebe ich seit 17 Jahren und das wusste bis jetzt auch noch jeder Arzt/Therapeut.
Das reicht nie und nimmer für ein Psych KG.

x 3 #11


W
Es gab keine andere Diagnose. Und jedesmal wenn ich gefragt wurde ob ich z. Zt Suizidgedanken habe, habe ich diese verneint.

x 1 #12


F
Zitat von waldseehennef:
Es gab keine andere Diagnose. Und jedesmal wenn ich gefragt wurde ob ich z. Zt Suizidgedanken habe, habe ich diese verneint.


EBEN! Ich selbst war schon 2mal dabei, als Klienten von mir zwangsweise eingeliefert wurden. Und da war beide male nix mit Beschluss und so. da wurde ganz keck "Gefahr in Verzug" behauptet. Das geht immer.
Aber ich habe ja auch geschrieben, dass es richtig ist, wenn man sich in der Klinik helfen lassen möchte. Dann kommt man aber eben meistens erst auf die Akutstation. Dort wird dann erst mal im besten Fall geschaut, wie es weiter gehen kann.

#13


F
Glaube mir das geht . . . auch heute noch!
Es ist immer gut, einen vertrauensvollen Kontakt zum Einzelfalltherapeuten zu haben. Aber erst sollte man Vertrauen aufbauen und sich gut fühlen bei ihm/ihr.

x 1 #14


A


Hallo waldseehennef,

x 4#15


W
Zitat von fiorina:

EBEN! Ich selbst war schon 2mal dabei, als Klienten von mir zwangsweise eingeliefert wurden. Und da war beide male nix mit Beschluss und so. da wurde ganz keck "Gefahr in Verzug" behauptet. Das geht immer.
Aber ich habe ja auch geschrieben, dass es richtig ist, wenn man sich in der Klinik helfen lassen möchte. Dann kommt man aber eben meistens erst auf die Akutstation. Dort wird dann erst mal im besten Fall geschaut, wie es weiter gehen kann.

Genau davor habe ich Angst wenn der jetzt reingeschrieben hat "Gefahr in verzug

x 1 #15

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