9

Klage gegen abgelehnten Widerspruch, Höhe GdB

Biene72
Hallo zusammen,
ich habe seit 2015 einen GdB von 30 aufgrund einer Erkrankung des depressiven Formenkreis. Im Jahr 2017 habe ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt, hinzu kam eine periphere Nervenstörung, es blieb bei 30%.
Anfang des Jahres habe ich einen weiteren Verschlimmerungsantrag gestellt, ich habe ein lumbales Facettensyndrom, Osteochondose L4-S1 und deg. Wirbelgleiten L4/5. Es wurden seitens der kölner Behörde festgestellt, dass die Erkrankung des depressiven Formenkreis = 30, Funktionseinschränkung der Wirbelsäule =20, periphere Nervenstörung = 10 und eine Funktionsstörung der Gleidmaße = 10 vorliegen, man kam erneut zu 30%.
Mein Widerspruch wurde nach Münster abgegeben, dort wurde zusätzlich noch Restless-Legs mit einem Einzelwert von 10 hinzugenommen, aber auch hier kommt man im Gesamten nur auf einen GdB von 30. Ich werde nun Klage am Sozialgericht einreichen. Kann hier jemand einschätzen oder aus Erfahrung sagen, wie die Chancen stehen? Man hat bei mir alles aufgrund der Aktenlage entschieden, ohne mich jemals zu sehen oder mit mir zu sprechen.

LG
Biene72

09.07.2020 09:10 • #1


Anima
Ich kenne mich hier nicht ganz so gut aus, aber: Du hast seit 2015 einen GdB von 30 % aufgrund der depressiven Erkrankung?
Wenn Du einen Änderungsantrag stellst, kann sich dieser nur auf die bereits im bestehenden GdB bezogene Erkrankung beziehen. Kommen neue Erkrankungen hinzu, bzw. willst Du diese mit einbeziehen, solltest Du - nach meinem Kenntnisstand und weil ich hier auch schon Fehler gemacht habe - einen Neuantrag stellen. Oder war es ein Neuantrag? So ganz kann ich das gerade nicht nachvollziehen, entschuldige bitte.

09.07.2020 09:46 • x 1 #2


A


Hallo Biene72,

Klage gegen abgelehnten Widerspruch, Höhe GdB

x 3#3


Biene72
Ich hatte 2017 und im Januar diesen Jahres je einen Verschlimmerungsantrag gestellt...

09.07.2020 09:55 • #3


Albarracin
Experte

11.07.2020 19:48 • x 1 #4


Anima
@albarracin,
vielleicht liegt es auch an unterschiedlichem Bundesland oder Sachbearbeiter: ich habe damals auch gedacht, dass neu hinzu gekommene Erkrankungen mit aufgenommen werden und hatte einen eingereicht.
Mir liegt das Schriftstück noch vor in welchem erklärt wird, dass nur bereits bestehende Erkrankungen aufgenommen werden. Ansonsten müsse ich einen Neuantrag stellen.

11.07.2020 21:34 • x 1 #5


Albarracin
Experte

12.07.2020 12:26 • x 1 #6


Kate
Zitat von Albarracin:
@Anima:
es tut mir leid, aber wenn Du das schon weißt,
solltest Du vielleicht einfach mal schweigen - vor allem, wenn es um wichtige Rechtsfragen geht.


Hallo Albarracin, ich finde es dennoch gut, dass sich @Anima dazu geäußert hat.
Das gibt anderen Usern zumindest schon mal das gute Gefühl, dass man sich mit deren Beiträgen beschäftigt und zumindest den ersten Versuch unternimmt ihnen zu helfen. Ich glaube weniger, dass hier ein voll ausgebildeter Jurist unter uns ist, und somit sind eigene Erfahrungen, die mit verschiedenen Anträgen gesammelt wurden, doch nicht verkehrt.
Was meinst Du? Deine Wortwahl lässt einen schon manchmal zusammenzucken.

LG Kate

12.07.2020 12:38 • x 2 #7


Anima
Zitat von Albarracin:
Hallo,

das hier


war immer schon doppelt rechtswidrig. Zum Einen ist ein Änderungsantrag wie schon geschrieben für alle Arten von Änderungen einschließlich neu hinzugekommener Funktionsstörungen maßgeblich, zum anderen hätte der Antrag auch deswegen nicht abgelehnt werden dürfen, weil die Behörde Dich dann hätte fragen müssen, ob sie den Antrag umdeuten solle.
Da gibt es auch keine Unterschiede zwischen den Bundesländern.


Ich habe damals sogar mit Hilfe des VDK einen Widerspruch eingereicht - erfolglos. Insofern verstehe ich die Themenerstellerin sehr gut. Der Mitarbeiter des VDK hat mir damals auch gesagt, dass derzeit alle Register gezogen werden, um solche Anträge abzuschmettern. Im Recht zu sein bedeutet leider nicht immer gleich, auch Recht zu bekommen. Es ist aus meiner persönlichen Sicht mutig, sich an das Sozialgericht zu wenden und ich wünsche Dir @Biene72 viel Erfolg.

12.07.2020 12:54 • x 1 #8


Biene72
@anima, warum ist es mutig, sich an das Sozialgericht zu wenden? Gibt es Stolperfallen, die ich berücksichtigen müsste?

12.07.2020 13:01 • #9


A


Hallo Biene72,

x 4#10


Anima
Zitat von Biene72:
@anima, warum ist es mutig, sich an das Sozialgericht zu wenden? Gibt es Stolperfallen, die ich berücksichtigen müsste?


Nicht dass ich wüsste, aber mir hat der Mut gefehlt, weiter zu gehen. Man braucht viel persönliche Kraft, die hatte ich nicht. Mir reichte schon die eine Absage.

Aber vielleicht schreibt hier noch jemand mit mehr Erfahrung.

12.07.2020 14:06 • x 2 #10

Pfeil rechts