Arbeitslosengeld bei Aufhebungsvertrag?

N
Hallo,
ich weiss, dass ich möglichst nicht selbst kündigen sollte um eine Sperre des Arbeitslosengeldes zu verhindern.
Wie ist es bei einem Auflösungsvertrag?
Liebe Grüße und schon mal danke,

11.02.2011 21:39 • #1


A
Hallo Nani,

ich habe in den letzten 15 Monaten zweimal eine Arbeitsstelle verlassen mit einem Aufhebungsvertrag, die Lösung des Arbeitsverhältnisses ging von meiner Seite aus. Beide Male habe ich keine Sperre gekriegt, weil ich plausibel machen konnte, aus welchen Gründen ich gekündigt hatte - dass ich jeweils total überlastet war im Sinne von: mein Arbeitgeber wollte mich ausbeuten. Beide Male waren andere Mitarbeiter der Agentur für Arbeit zuständig. Depressionen oder Burn out habe ich nie thematisiert aus Angst vor Stigmatisierung.
Das Arbeitsamt prüft jeden Fall einzeln, man gibt eine schriftliche Darstellung ab, wie es zum Aufhebungsvertrag gekommen ist. Es kann dir also nicht garantiert werden, dass du keine Sperre kriegst, kommt drauf an, ob sie deine Begründung akzeptieren.
Viel Glück!

Anette

11.02.2011 23:03 • #2


A


Hallo Nani,

Arbeitslosengeld bei Aufhebungsvertrag?

x 3#3


M
Hallo Nani,

du solltest mit einem Auflösungsvertrag vorsichtig sein, denn du stimmst ja in diesem Moment der Kündigung zu.
Wie Anettebeate schon schreibt, das wird von Fall zu Fall beim AA unterschiedlich bewertet.

11.02.2011 23:30 • #3


M
Hallo Nani,

hier bei uns in der Region wird ein Aufhebungsvertrag, was die Sperre anbelangt, mit einer eigenen Kündigung gleichgesetzt. Da streng gespart werden muß, läßt die ARGE auch kaum einen Grund gelten. Ich würde keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Wenn Du Deinen Arbeitsplatz unbedingt aufgeben möchtest, kannst Du nur den Arbeitgeber bitten, dass er Dir kündigt. Dann bekommst Du zwar keine Sperre aber es bleibt ein negativer Eintrag in Deinem Lebenslauf .

12.02.2011 08:44 • #4


L
hallo,
du kannst aber auch deinen arzt bitten, daß er dir ein attest ausstellt, daß du aus gesundheitlichen gründen nicht mehr bei diesem arbeitgeber arbeiten kannst.

dann bekommst du auch keine sperre!

lg liesl

12.02.2011 20:47 • #5


M
Zitat:
du kannst aber auch deinen arzt bitten, daß er dir ein attest ausstellt, daß du aus gesundheitlichen gründen nicht mehr bei diesem arbeitgeber arbeiten kannst.
dann bekommst du auch keine sperre!

Das ist eine Möglichkeit, aber garantieren kann man das nicht, dass es zu keiner Sperre kommt.

12.02.2011 20:55 • #6


L
das wußte ich nicht,
bei einer bekannten war es halt so!
lg liesl

13.02.2011 01:00 • #7


G
Mit dem Attest vom Arzt sollte man sehr vorsichtig umgehen. Ich glaube die richtige Reihenfolge ist dabei ganz entscheidend. Zunächst einmal zum Arzt und abklären, ob der überhaupt ein solches Gutachten ausstellen wird. Außerdem sollte man auch schon Krank geschrieben sein, sonst wirkt es doch etwas komisch. Dann zum Arbeitsamt (immer einen Zeugen mitnehmen) und dort die Situation schildern. Erklären, dass man zu Krank ist, um dort weiter zu arbeiten. Vom Arbeitsamt bekommt man dann ein Formular, welches der Arzt dann ausfüllen muss. Erst wenn das geschehen ist, kann man zu seinem Arbeitgeber und um einen Aufhebungsvertrag bitten.

So habe ich es damals gemacht, aber diese Angaben sind ohne Gewähr und wie mag schon schrieb nicht bei jedem gleich (ich war zuvor auch schon im Krankengeld-Bezug der Krankenkassen - das ist sicherlich auch wichtig und hatte eine lange Krankengeschichte hinter mir).

13.02.2011 11:57 • #8


N
Danke für eure bisherigen Antworten.

Meine Situation hat sich etwas verändert denn ich habe nun bereits eine neue Arbeitsstelle, mit weniger Stunden und besseren Arbeitszeiten - also Gesundheitsfördernd.

Ich muss noch dazu sagen, dass ich bereits seit 4Wochen krank geschrieben bin und nun noch 2dazu kommen wegen Depressionen.

Aber zwischen Auflösungsvertrag und Antritt der neuen Arbeitsstelle liegen dann 3Wochen!

Was ist nun zu tun?

13.02.2011 23:11 • #9


Trulla
Hallo!

Wenn Dein Arzt Dir auf dem Formular der Arbeitsagentur bestätigt, dass er Dich VOR der Kündigung bzw. dem Auflösungsvertrag dazu geraten hat, dann dürfte Dir grundsätzlich keine Sperrzeit drohen.

Bei unserer AA läuft das reibungslos! Wie es bei der ARGE läuft, kann ich Dir allerdings nicht sagen!

Grundsätzlich bekommst Du ohne ärztliches Attest auch eine Sperrzeit, wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterzeichnest, weil Du einen neuen Arbeitsvertrag hast!

Bevor ich bei meinem AG angefangen habe, war ich auch 8 Monate krankgeschrieben und habe mein altes Arbeitsverhältnis selber auf ärztlichen Rat gekündigt. ALlerdings habe ich mich von meiner Hausärztin bis zum Antritt der neuen Arbeitsstelle weiterhin krankschreiben lassen, habe weiter Krankengeld (was bei mir mehr als Alg war) bekommen und hab so gar kein ALG beantragt und keine Sorge um Sperrzeit o.ä. gehabt... Vielleicht auch noch eine Möglichkeit!?

Lieben Gruß
Trulla

14.02.2011 15:02 • #10


A


Hallo Nani,

x 4#11


N
Hallo Trulla,

danke für deine Antwort.

So weit ich weiss gibt es nach der 6.Woche Krankschreibung Krankengeld, oder?

Ich dachte ich müsse mich Arbeitslos melden - allein um versichert zu sein - auch wenn es nur 3Wochen sind zwischen Beendigung der alten und Beginn der neuen Stelle.

Kannst du mir das nochmal genauer erklären? Oder an wen kann ich mich in solchen Fällen wenden?

Danke im Voraus.

14.02.2011 19:12 • #11

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