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Persönliches Budget

W
Liebe Community,
ich bin neu hier und möchte kurz einleiten, warum ich mich hier angemeldet habe.
Hatte vor ca. 4 Jahren einen schweren unverschuldeten Verkehrsunfall und bin seit dem berufsunfähig. Gegnerische Versicherung blockierte so lange bis der Fall verjährt war.
Musste als ehemal. Selbständiger meine Altersrückstellungen aufbrauchen und beziehe seit 2 Jahren nun Hartz IV mit den bekannten und gefürchteten Schikanen und Maßnahmen des Jobcenters.
Es lag zwar schon lange eine komplexe PTBS vor, nach dem Unfall kam aber dann noch eine Traumafolgestörung und schwere Depressionen dazu (natürlich auch körperliche bleibende Einschränkungen durch die schweren Verletzungen).

Irgendwann funktionierte ich gar nicht mehr und öffnete auch keine Briefe mehr. Es folgten Zwangsvollstreckungen, Schufa-Einträge und nun steht die Privatinsolvenz an.

Eine Sozialarbeiterin regte eine rechtl. Betreuung an, damit der Negativkreislauf irgendwann beendet wird.
Trotz Vorbehalte und keiner persönlichen Sympathie zur Betreuerin bin ich aber nun irgendwie dankbar und froh um deren Unterstützung.
Sie hat es ohne mein Wissen irgendwie innerhalb kurzer Zeit geschafft, dass ich einen Schwerbehinderten - Ausweis mit 50% bekommen habe.

Das klingt super toll, bloss weiss ich aktuell nicht, welche Vorteile ich als Hartz IV- Empfänger ohne irgendwelche Merkzeichen von so einem Ausweis haben sollte? Das ist nun alles Neuland für mich. Ich nutze nie den ÖPNV, da ich unter Menschen und im Gedränge Paniksymptome bekomme.
Da ich seit dem Unfall auch wegen der Hand/Arm/Schulter-Schädigungen sowohl der psych. Probleme zur Verwahrlosung/Messiproblematik neige und den Haushalt alleine nicht packe, wurde mir nach langem Kampf vom Jobcenter eine Haushaltshilfe für 2 Std. in der Woche für einen Stundensatz von 15 Euro bewilligt. Für diesen ist jedoch keine Putzkraft/Haushaltshilfe zu finden, so dass es nie zu einer Leistung der Haushaltshilfe gekommen ist.
Trotz Bewilligung übers SGB II gibt es anscheinend Probleme, da ich wohl eher einen Anspruch darauf hätte, wenn ich im SGB12 wäre.
Die Betreuerin will nun , dass ich ins SGB 12 übernommen werde. Dafür benötige ich jedoch viele weitere ärztliche Dokumente und eine ständige ärztliche Anbindung und müsste dann nach längerer Therapie ein Gutachten vom med. Dienst über mich ergehen lassen.
All dies stresst mich enorm und überfordert mich total.

Jetzt habe ich hier etwas von dem sog. persönlichem Budget gelesen. Stünde auch mir dies zu und könnte ich davon die angedachte Putzhilfe/Haushaltshilfe bezahlen?
Was würde Euch Fachleuten spontan für Hilfen einfallen, die mich unterstützen könnten und meine Situation verbessern könnten?

Bin für jeden Tip sehr sehr dankbar.

L.G. vom Willi

02.04.2022 20:05 • #1


Tealight
Von einem Budget weiß ich nichts...

Aber eine Haushaltshilfe sollte von der Krankenkasse auch kommen, wenn man sie beantragt...
Zusätzlich wird es vielleicht möglich sein, über eine Gebäudereinigungsfirmen eine Haushaltshilfe zu bekommen. Guck einfach ob die Firma dieses Angebot auch hat, nicht jede Firma hat es in ihrem Programm....

03.04.2022 12:35 • x 1 #2


A


Hallo WilliWillsWissn,

Persönliches Budget

x 3#3


sundancere20j
Hallo @WilliWillsWissn,

also meiner Kenntnis nach werden Leistungen nach dem 12 Sozialgesetzbuch nur erbracht, wenn kein vorrangiger Leistungsträger zuständig ist. Hier sollte §21 SGB auf den Fall anzuwenden sein.

Da Du ALG II beziehst, ist also vorrangig die AfA/das Jobcenter zuständig und es werden Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch erbracht. Hier müsste ein Verfahren eingeleitet werden zur Feststellung einer Erwerbsminderung und ob diese dauerhaft besteht, oder aber beseitigt werden kann.

Dies kann auf Antrag durch die DRV geprüft werden, die die einzige Institution ist, die Erwerbsminderung feststellen kann. Entweder liegen zum Zeitpunkt der Beurteilung aussagekräftige medizinische Unterlagen vor, oder aber es wird zusätzlich ein Gutachten eingeholt, um den Fall sozialmedizinisch zu würdigen.

Wie bist Du denn krankenversichert? Gesetzlich pflichtversichert? Ggf. kann über die gesetzliche Pflegeversicherung eine Pflegegrad festgestellt werden. Dann wäre diese auch in der Leistungspflicht.

Ich frage deswegen, weil Du was von Selbstständigkeit geschrieben hast vor Deinem Unfall. Da ist der Versichertenstatus nicht immer eindeutig.

Was das Thema mit der Verjährung wegen Deines Unfalls angeht, hege ich ernsthafte Zweifel. Hier solltest Du mit Hilfe Deiner Betreuung noch einmal nachfassen bei einem Rechtsbeistand. Die Verjährung kann nicht ausgehebelt werden durch "Verfahrensverschleppung" sondern richtet sich nach den im BGB 194 ff. geregelten regelmäßigen Fristen. Und wenn der Vorfall ca. vier Jahre her ist, kann da noch was zu holen sein.

Viel Erfolg!

03.04.2022 16:41 • #3


W
Hallo @ sundancere20j,

vielen Dank für Deine Antwort.

Die Betreuerin und eine Sozialarbeiterin versuchen, mich ins SGB 12, also Sozialhilfe zu bekommen, damit es mit der Genehmigung der Haushaltshilfe leichter wird. Dafür hat die Betreuerin auch den Schwerbehinderten-Ausweis für mich beantragt und relativ schnell die 50 GDB erwirken können.
Anschließend versucht sie, eine Erwerbsminderungsrente für mich zu beantragen, was ich für nicht möglich halte, da ich die meiste Zeit meines Lebens als Selbständiger gearbeitet und somit keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt habe.

Vor all diesen Schritten muss aber vorher eine längerfristige psychologische Anbindung stattgefunden haben und mehr aussagekräftige Diagnosen bzw. Therapien.

Die letzten Jahre vor dem Unfall war ich als Selbständiger gesetzlich freiwillig versichert.

Der Unfall ist leider definitiv verjährt. Ein neuer Anwalt, der wegen der Schwere der Verletzungen und der Einfachheit der Unfallkonstellation Lunte gerochen hatte und mir mehrere hundert tausend Euros Entschädigung in Aussicht gestellt hatte, ist nun ganz ruhig geworden und meldet sich nicht mehr. Er musste es wohl auch einsehen, dass alles verjährt war und nichts mehr zu holen war (das sagte ich ihm bereits im Vorfeld).

Ich mach mich nun weiter schlau, wie es mit der Haushaltshilfe klappen könnte. Viele Grüße an Dich
vom Willi

03.04.2022 17:02 • #4


Tealight
Zitat von WilliWillsWissn:
Hallo @ sundancere20j, vielen Dank für Deine Antwort. Die Betreuerin und eine Sozialarbeiterin versuchen, mich ins SGB 12, also Sozialhilfe zu ...

Guck doch einmal nach einem anderen Rechtsanwalt. Es gibt Rechtsanwälte, auch für Medizinische Dinge. Irgendwie kann ich mir die Verjährung nicht vorstellen

03.04.2022 17:14 • x 2 #5


Kate
Zitat von Tealight:
Irgendwie kann ich mir die Verjährung nicht vorstellen

Das Einzige, was nie verjährt ist Mord! Alles andere halt schon. Da kann leider auch Deine Vorstellung nichts dran ändern!

03.04.2022 17:16 • #6


Tealight
Zitat von Kate:
Das Einzige, was nie verjährt ist Mord! Alles andere halt schon. Da kann leider auch Deine Vorstellung nichts dran ändern!

Sehr gut, du bist ein RA und weißt Bescheid

03.04.2022 17:38 • #7


Kate
Zitat von Tealight:
Sehr gut, du bist ein RA und weißt Bescheid

Danke für das Lob. Aber man muss kein Anwalt sein, um das zu wissen! Allgemeinbildung reicht da schon vollkommen aus.

03.04.2022 17:43 • x 1 #8


Albarracin
Experte

04.04.2022 09:19 • x 2 #9


W
Hallo @ Albarracin,

vielen Dank für Deine informative Hilfe.
Eigentlich müsste sich doch die Sozialarbeiterin, die sich seit 2 Jahren um die Haushaltshilfe kümmert, über das Thema persönliches Budget auskennen.
Die Haushaltshilfe wurde von ihr ausgehend in langer langer Zeit erwirkt. Dann bekam ich den Bescheid, dass mir diese in der Woche für 1 Std. genehmigt wird, dann gab es sogar eine Überweisung eines Monatssatzes für die Putzkraft/Haushaltshilfe. Jedoch, wurde dann alles sofort wieder eingefroren, da keine Putzkraft für die genehmigten 15.80 Euro Stundensatz zu finden war.
Das überwiesene Geld musste ich dann sofort zurückzahlen und alles ruhte dann wieder, als wäre die Notwendigkeit für die Haushaltshilfe auf einmal weggefallen.
Auf meinen Vorschlag, dass ich anstatt der 4 genehmigten Stunden im Monat nur 2 Stunden eine Haushaltshilfe in Anspruch nehme und damit der Stundensatz verdoppelt werden könne, wurde nur geantwortet: geht nicht!

Somit wurde eine Haushaltshilfe amtlich genehmigt und es ist viel Aufwand und Zeit dafür vergeudet worden, denn trotz Genehmigung kommt man nun nicht weiter.
Jetzt steht der Ansatz an, dass ich ins SGB12 wechseln soll, damit die Haushaltshilfe dann leichter abgesegnet werden könne. Dies erfordert aber erneut jahrelanges Warten und viel Bürokratie und Kampf.
Man tut nun so, als würde es meine verkrüppelten Hände, mein Falschgelenk an der Schulter und die Hebeschwäche am rechten Arm nicht geben.
Ich gelte als austherapiert und muss nun vor einer weiteren Genehmigung jahrelange psychologische Anbindung vorweisen.

Mittlerweile bin ich davon überzeugt, dass die Behörden sich absichtlich im Kreis drehen und sinnbefreite Arbeit machen, wo nichts als Papierstapel damit geschaffen werden. So haben die Beamten eine Daseinsberechtigung. Jedoch ist damit nicht dem Hilfebedürftigen geholfen. Eher im Gegenteil: dieser wird daran kaputt gehen.

Mir kam nun der Gedanke, all die Bürokratie und jahrelange Therapie zu umgehen und das sog. persönliche Budget zu beantragen. Wenn dabei aber die Rentenversicherung mitspielen muss, dann hat es sich wohl für mich erledigt.

Ich versuche es aber trotzdem zuerst mit der Teilhabeberatung.

Herzlichen Dank für den link und all die wichtigen Tips.

L.G. vom Willi

04.04.2022 17:46 • #10


Galadriell
Hallo WilliWillsWissen, ich habe vor einigen Jahren auch dieses persönliche Budge bekommen, mein damaliger gesetzl. Betreuer hatte es für mich beantragt, und sich um alle formalen Anträge gekümmert.

04.04.2022 18:16 • #11


W
Hallo Galadriell,

darf ich Dich fragen, ob dies für Dich vorteilhaft war und was daran gut bzw. schlecht lief.
Das Thema ist für mich leider noch komplett neu und ich möchte infos auftreiben, bevor ich es meiner Betreuerin vorschlage.

L.G. und Du hast ein cooles Gothik-Avatar

Willi

04.04.2022 23:33 • #12


Galadriell
Hallo Willi,

mir kam das persönliche Budge sehr zu Gute. Es lief daran überhaupt nichts schlecht.
Mein Betreuer hatte es für mich beantragt, und so war auch die Antragstellung nicht belastend für mich. Kann es nur empfehlen, wenn man Hilfe in der Alltagsbewältung benötigt ,mir hat es sehr geholfen damals. Ich hänge dir mal einen link an für weitere Info´s an.

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhab...udget.html

Kann dir nur Mut machen deine Betreuerin darauf anzusprechen.

Viele Grüße

05.04.2022 07:36 • #13


Albarracin
Experte

05.04.2022 09:30 • x 1 #14


W
Hallo @ Galladriell und @ Albarracin,

eure Antworten helfen mir sehr.

Ja, die Sozialarbeiterin ist noch sehr jung und relativ neu im Sozialamt. Sie ist sehr nett und bemüht, aber ich merke eben, dass sie noch relativ unerfahren ist. Ich muss ihr aber zugute halten, dass sie noch nicht so abgestumpft ist, wie der Rest und noch Empathie besitzt. Deswegen kam auch von ihr der Vorschlag, bei mir eine Betreuerin zu beantragen.
Ich konnte damit nichts anfangen und war eher dem Thema ablehnend gegenüber. Aber ich merke, dass alleine durch die Position der gesetzlichen Betreuerin deutlich mehr durchgesetzt werden kann, als ich als hilflose Privatperson, bei der man bei Ablehnungen keine Konsequenzen zu spüren hat.

Die Erlangung des Schwerbehinderten - Ausweises ging im Gegensatz zu sonst extrem schnell und bei dem stetigen Ärger mit meinem Vermieter merke ich durch das Einschalten der Betreuerin auch eine erhöhte Antwortbereitschaft.

Ich hätte heute z.B. beim Abholen des neu ausgestellten Personalausweises im Kreisverwaltungsreferat Hilfe benötigt, da mich diese Situation in einem neu erstellten Gebäude mit Massen an Leuten und triggernder Geräuschkulisse leider komplett überfordert hatte. Die Geräusche mit lauten peaks durch Lachen und anderen Störgeräuschen lösten recht bald einen Fluchtmodus in mir aus und beinahe hätte ich wieder irgend etwas liegen gelassen (so wie damals die verlorene Geldbörse mit dem ehemaligen Perso).

Ja, Wolfgang, Du hast absolut Recht, wenn Du erwähnst, dass man sich auch selbst informieren muss und nicht alles auf den Betreuer abwälzen soll.

Der erste Satz der Betreuerin, als sie in meine verwahrloste Bude kam, war: ich bekomme nur ein kleines Budget und habe 50 Klienten zur Betreuung....erwarten Sie nicht zuviel von mir..

Habt ihr evtl. eine Ahnung wie hoch die Betreuungspauschale im Monat vergütet wird?

Ich hätte als Neuling noch so viele Fragen an euch mit euren besseren Erfahrungen.

Aktuell muss ich mich wegen des Druckes vom Jobcenter als auch von der Betreuerin einer Traumatherapie unterziehen und damit auch eine ständige ärztlichen Anbindung nachweisen.

Da die komplexe PTBS aber erst seit diesem Jahr mehr oder weniger im Diagnose-Katalog erscheint und von den meisten Psychodocs noch nicht richtig und spezifisch behandelt werden kann, habe ich aktuell noch eine große Blockade, mich vor irgendwelchen Psychodocs, die man aus den gelben Seiten findet, innerlich auszuziehen.

Wisst ihr, wie man am Besten gute Anlaufquellen für Betroffene findet, die sich mit der komplexen PTBS auskennen?

Seid herzlich gegrüßt...

vom Willi

05.04.2022 12:51 • #15


Uriel
@Kate Schadensersatz kann bis zu 10 Jahren eingefordert werden

05.04.2022 13:14 • x 1 #16


Kate
Zitat von Uriel:
@Kate Schadensersatz kann bis zu 10 Jahren eingefordert werden

Ja und? Sind 10 Jahre keine Frist?

05.04.2022 14:01 • #17


Uriel
@Kate 10 Jahre sind 10 Jahre und keine 4 Jahre

05.04.2022 14:30 • x 1 #18


Kate
Zitat von Uriel:
@Kate 10 Jahre sind 10 Jahre und keine 4 Jahre

Oh man. Wenn zwei Anwälte sagen, es ist verjährt, dann glaube ich nicht sie irren! Aber einer aus einem Forum kann da natürlich noch was machen.

05.04.2022 14:36 • #19


Uriel
@Kate Schließlich habe ich mich in der Uni herumgetrieben und die Vorlesungen der Juristischen Fakultät besucht. Ich suche das raus mit der Verjährung.

05.04.2022 15:12 • x 1 #20


Anneklatsche
Lieber @Uriel,
schön, dass du helfen möchtest, aber ich kann @Kate da eigentlich nur zustimmen: Wenn zwei Anwälte schon die Angelegenheit geprüft haben und zu dem Ergebnis kommen, dass der Vorfall verjährt ist, dann kann man sich auf den Boden werfen und mit den Fäusten trommeln, bringt aber nicht viel und es ändert nichts an dem Prüfergebnis.
Dass du Vorlesungen in der juristischen Fakultät besucht hast, ehrt dich, aber es ändert ja nichts an den Tatsachen..

05.04.2022 15:28 • x 1 #21


W
Liebe Leute,

es ist definitiv verjährt und die normale gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Ich habe es schriftlich und werde mich nicht mehr weiter verschulden, nur weil mir irgendwelche Anwälte Erwartungen wecken, die nie erfüllbar sind.

Mit Anwälten habe ich abgeschlossen. Die Masse denkt nur an schnell verdientes Geld und treiben mit voller Absicht und Gier den Mandanten in den Ruin.

L.G. Willi

06.04.2022 07:35 • x 2 #22


Kate
Zitat von WilliWillsWissn:
Ich habe es schriftlich und werde mich nicht mehr weiter verschulden, nur weil mir irgendwelche Anwälte Erwartungen wecken, die nie erfüllbar sind.

Das sehe ich genauso. Mal vom finanziellen abgesehen ist das auch ein enorm nervlicher Aufwand.

06.04.2022 07:45 • #23


W
Das war einer der Gründe, warum ich in eine schwere Depression gefallen bin.
Trotz Zeugen und einwandfrei nachgewiesener Schuld des Rechtsabbiegers, der mich rasant vom Rad abschoss, wurde der Fall der sooo simpel ist, von den Anwälten absichtlich nur kompliziert und verdreht gestaltet, damit sie möglichst lange daran verdienen. Die gegnerische Versicherung wollte immer neuere Nachweise und Gutachten und Sachverständige und und und...
Die Anwälte gaben nie Kontra und ich sollte immer nur für alles in Vorleistung gehen.

Es hat dann nur ein kritischer Satz von mir gereicht und dann wurde mir das Mandat gekündigt.

Nervlich hat mich dies zerstört und auf Lebenszeit das Vertrauen in unser System zerlegt.

06.04.2022 10:59 • #24


Sifu
Bekommt man als SB auch irgendeine Förderung wenn die Ehefrau gut verdient ?

20.04.2022 11:29 • #25


A


Hallo WilliWillsWissn,

x 4#26


Albarracin
Experte

20.04.2022 21:59 • #26

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