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Hallo Luzie,
wenn man Leistungen übers OEG bezieht, dann zahlt in erster Linie erstmal der Landschaftsverband (also ist bei mir in NRW so, weiß nicht welche Verbände es in anderen Bundesländern sind).
Der Landschaftsverband bzw. der Staat versucht dann aber den oder die Täter in Regress zu nehmen. Wenn der oder die Täter tot sind, kann sich der Staat zwar nichts wiederholen, aber man bekommt trotzdem die Leistungen nach des OEGs.
Wenn man Angst hat, dass der Täter vom Antrag des OEGs erfährt, man Angst vor schlimmen Reaktionen des oder der Täter hat, dann kann man, mit entsprechender Begründung, einen Antrag auf Erlass eines Regresses stellen - hab ich auch gemacht, hat sich aber jetzt erledigt, da der Täter tot ist.
Und was die Verjährungfristen betrifft, die haben keinen Einfluss auf einen Antrag auf OEG.
Zeugen hatte ich auch keine, deswegen hatte ich große Bedenken, was den Antrag auf OEG betraf. Meine Thera hat mich da sehr bestärkt und gesagt, dass es bei solchen Straftaten wohl so gut wie nie Zeugen gibt.
Ich habe beim OEG Antrag schon viel von dem aufgeschrieben, was passiert ist, was ich innerhalb der Thera aufgeschrieben hatte. Ich wurde dann zu einem Verhör eingeladen, das eine Staatsanwältin vom Landschaftsverband geführt hat, musste auch unterschreiben, dass ich die Wahrheit sage. Die Staatsanwältin hat sich dann mit der dort angestellten Psychologin zusammen gesetzt und einige Wochen später hatte ich den Bescheid, dass ich erstmal die Heilbehanldung vom Landschaftsverband übernommen wird.
Also alles ohne Zeugen, ohne Anzeige und alles bereits verjährt.
Aber ich würde nie wieder allein zum Verhör hin fahren!!! Die Staatsanwältin hatte sich auch schon Sorgen gemacht, wie ich wieder zurück kommen.
LG - Bonny