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Arbeitsmarktrente - Teilzeitangebot ablehnen

Greta
Hallo liebe Forumer/innen,

heute brauche ich mal wieder euren Rat.

Ich bin seit November 2020 durchgehend erkrankt, inzwischen ausgesteuert und erhalte ALG 1 (Anspruch besteht noch bis Juni 2024!), bisheriges Arbeitsverhältnis ruht.

Aufgrund meines Rentenantrags war ich auf Veranlassung der DRV im Frühjahr diesen Jahres in einer psychosomatischen Rehaklinik.
Ergebnis:
Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden im alten Job
Leistungsfähigkeit 3 bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung meiner gesundheitlichen Einschränkungen.

Der VdK hat daraufhin bei der DRV die Arbeitsmarktrente für mich gefordert; ich bin 62 und aufgrund meiner Erkrankung wahrscheinlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar.

Gestern kam endlich Post von der Rentenversicherung.
Bescheinigung des Arbeitgebers zur Möglichkeit einer Teilzeitarbeit.
Im Anschreiben an meinen Arbeitgeber steht u.a.: Ihre Mitarbeiterin ist teilweise erwerbsgemindert.
Damit scheint ja die Teil-EM-Rente schonmal durch zu sein.

Nun geht's also um die Arbeitsmarktrente.
Darauf habe ich ja nur Anspruch, wenn kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht.
Für mich ist allerdings schon lange klar, dass ich zu meinem alten Arbeitgeber nicht zurück will.
Punkt 1:
im Laufe meiner Erkrankung bin ich in der Firma auf sehr viel Unverständnis sowohl seitens der Kollegen als auch seitens der Geschäftsleitung gestoßen. Sprüche wie man muss sich auch mal zusammenreißen, wir müssen auch arbeiten, man kann sich nicht immer nur das beste raussuchen. usw. usw. Dazu süffisantes Grinsen, Augenrollen und ähnliches. Nachdem ich den Rentenantrag gestellt hatte, rief mich meine Chefin an und schrie mich am Telefon dermaßen zusammen (wir haben auch immer arbeiten müssen und hier macht jeder was er will!) und knallte anschließend einfach den Hörer auf.

Punkt 2:
ich habe in diesem Betrieb 35 Jahre als Abteilungsleiterin gearbeitet. Diese Tätigkeit kann ich nun, auch in Teilzeit, nicht mehr machen. Würde mir mein alter Arbeitgeber eine leidensgerechte Teilzeitstelle anbieten, so würde das wohl auf einen einfachen Bürojob hinauslaufen. Bürohilfskraft sozusagen (Ich darf nicht heben, nicht lange stehen, kein Publikumsverkehr, nicht unter Zeitdruck arbeiten, kann mich nicht konzentrieren und mein Anpassungsvermögen ist eingeschränkt).
Es handelt sich um einen mittelständischen Familienbetrieb, Abteilungsgröße aktuell jeweils drei bis vier Mitarbeiter, wobei die diversen Abteilungen eng zusammenarbeiten (müssen).
Da säße ich dann als ehemalige Abteilungsleiterin, die ja in der Vergangenheit auch hin und wieder mal unangenehme Entscheidungen treffen musste, und die Kollegen würden sich vermutlich freuen und mir das Arbeitsleben gerne mal etwas schwerer machen.

Schon bei dem Gedanken, dort wieder hinzumüssen, selbst nur für ein kurzes Gespräch wie z.B. jetzt über diese Teilzeitsache, bekomme ich Herzrasen und Schweißausbrüche. Ich schaffe es nicht mal, dort anzurufen!

Meine konkrete Frage:
Muss ich unter diesen Umständen eine Teilzeitstelle in der alten Firma annehmen, wenn mein Arbeitgeber mir eine solche anbietet?

Liebe Grüße
Greta

15.07.2023 10:29 • #1


Dys
Zitat von Greta:
Gestern kam endlich Post von der Rentenversicherung.
Bescheinigung des Arbeitgebers zur Möglichkeit einer Teilzeitarbeit.

Sollst Du dieses Schreiben deinem Arbeitgeber zukommen lassen?
Ich meine mich zu erinnern, dass ich seinerzeit zumindest so ein Schreiben an meinen AG hatte, allerdings stand da noch nicht drin dass ich teil EM bin, weil es noch nicht beschieden war.

15.07.2023 11:02 • x 1 #2


A


Hallo Greta,

Arbeitsmarktrente - Teilzeitangebot ablehnen

x 3#3


Greta
@Dys
ja, es ist ein Formular, welches mein Arbeitgeber ausfüllen muss.
Ich muss es also an ihn weiterleiten.

Tatsächlich steht dort im Einleitungstext drin, dass ich teilweise EM bin (so bereits oben von mir zitiert).

Allerdings geht es jetzt nicht darum, ob ich Teil-EM bin, sondern ob mir darüber hinaus auch die Arbeitsmarktrente zusteht.
Und dazu meine Frage, ob ich dafür unter den gegebenen Umständen tatsächlich ein Angebot meines Arbeitgeber für eine Teilzeitstelle annehmen muss.

15.07.2023 12:28 • #3


hlena
Zitat von Greta:
Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden im alten Job
Leistungsfähigkeit 3 bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Verstehe ich das falsch?
Die Rentenversicherung schreibt klar teilerwerbsgemindert für den allgemeinen Arbeitsmarkt
Und im alten Betrieb unter 3 Std.

15.07.2023 12:40 • #4


Dys
Hab hier auch mal einen Link zur Arbeitsmarkt Rente gefunden
https://www.haufe.de/sozialwesen/leistu...42486.html

Das generelle „Problem“ mit der teilweisen EM Rente ist ja, dass man (irgend)einen Job zwischen 3 und 6 Stunden täglich ausüben könnte. Ob es einen passenden Job tatsächlich gibt, spielt aber keine Rolle und auch nicht ob man einen bekommen kann.

Als ich damals die teilweise EMR bewilligt bekam, passierte Folgendes. Ich bekam zu der Zeit noch Krankengeld, dieses wurde dann halbiert. Also bekam ich die teilweise EMR und ein halbes Krankengeld. Als ich ausgesteuert wurde bekam ich die teilweise EMR und ein halbes ALG1. War aber somit für den Arbeitsmarkt im Rahmen meiner Leistungsfähigkeit (die der MD der AfA ermittelt hat) verfügbar. Entsprechend bekam ich auch Vermittlungsvorschläge von der AfA, auf die ich mich beworben hatte.

Das ging so bis zum Ende des ALG1. Seit dem bin ich mit meiner teilweisen EMR arbeitslos ohne Leistungsbezug. Die Mitwirkungspflicht mich um einen Job den ich auch tatsächlich ausüben könnte, besteht weiterhin. Soweit die Gesetzeslage. Theorie und Praxis gehen hier aber auseinander. Natürlich habe ich mich auf Jobs beworben, bis dato aber keinen bekommen. Mittlerweile kam dann nach gut 4 Jahren der „Vorschlag“ der AfA, ich solle einen Antrag auf LTA, was ich auch tat.

Ich stellte den Antrag bei der AfA und mir war klar, dass er an die DRV weitergeleitet wird, weil ich ja nicht mehr im Leistungsbezug bei der AfA bin (und auch nicht beim Jobcenter, also kein Hartz4 / Bürgergeld beziehe) Von der DRV kam nach geraumer Zeit eine Bewilligung der LTA, dem Grunde nach. Also eine Bereitschaft kosten und Mühen zu tragen, die mich wieder ins Arbeitsleben bringen. Welche es im Detail dann aber zu klären gilt. Dazu wurde ich mitte Mai diesen Jahres zu einem Gespräch bei der Reha Beratung der DRV eingeladen um zu besprechen, was in Frage kommen könnte.

Das Gespräch war im Prinzip gut. Nur hatte ich 2 Wochen vor dem Gespräch einen Herzinfarkt und damit war erstmal die Ganze Sache wieder auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Die Beraterin legte mir nahe, eine volle EMR zu beantragen oder eine gesundheitliche Reha. Da meine letzte Reha 2013 war, habe ich also mitte Mai eine beantragt. Nun ist der Ball bei der DRV.

Was sich für mich ergeben könnte, wäre a) ich gehe irgendwann in die Reha, oder b) mein Reha Antrag wird umgedeutet in einen Antrag auf volle EMR. Beides könnte aber auch in einer Ablehnung münden, bei der ich aber natürlich auch widersprechen kann. Nur mache ich mir da erst Gedanken, wenn es tatsächlich so weit kommen sollte.

Derzeit „lebe“ ich von der halben EMR, die mir bis Ende 2026 bewilligt wurde und die ja jetzt um gut 30Euro erhöht wurde und harre der Dinge, die da kommen.

Bei mir war es auch so, dass mein AG seinerzeit einen Teilzeit Job für mich hatte. Ich habe den dann aber selbst gekündigt und mein Psychiater bescheinigte mir, dass ich aus gesundheitlichen Gründen gekündigt habe, was auch so war. Die AfA hatte mir dann auch keine Sperre reingedrückt.

Das hat natürlich alles keine Allgemeingültigkeit, nur weil es bei mir so lief. Aber solltest Du eine halbe EMR bekommen so würdest Du wohl auch bis zum Ablauf deines ALG1 ein halbes bekommen. Ob das Finanziell für Dich reicht, kannst nur Du beurteilen. Natürlich würde die AfA Vermittlungsvorschläge schicken, auf die Du Dich bewerben müsstest, sofern eine Rechtsfolgebelehrung anhängig ist. Aber eine Bewerbung bedeutet ja nicht, auch den Job zu bekommen. Es ist halt etwas Arbeit, mehr nicht.

Im Prinzip arbeitet die Zeit für Dich, sobald Du eine teilweise EMR und ALG1 bekommst. Jünger wirst Du ja nicht mehr und die Chancen einen Job machen zu müssen, den Du nicht willst, stehen doch eher gering. Selbst falls dein AG einen für dich hat, kündigen kannst Du immer, oder halt ne Arbeitsunfähigkeit bekommen. Natürlich ist es was anderes, wenn Du nach den vielen Jahren bei der Firma darauf abzielst, bei einer Kündigung seitens des AG eine Abfindung herauszuholen, denn da wäre halt eine Eigenkündigung natürlich kontraproduktiv.

15.07.2023 12:46 • x 3 #5


Greta
@hlena
nein, das verstehst du richtig.
Der alte Arbeitsplatz ist nicht mehr leidensgerecht und kann von mir auch nicht mehr in Teilzeit ausgeübt werden.
Also hier unter 3 Stunden.
Für den allgemeinen Arbeitsmarkt bin ich noch 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig, was einer Teil-EM-Rente entspricht.

15.07.2023 12:53 • #6


hlena
Ich war immer der Meinung,unter 3 Std.Leistungsfähigkeit entspricht Rente.

15.07.2023 13:00 • #7


Dys
Zitat von hlena:
Ich war immer der Meinung,unter 3 Std.Leistungsfähigkeit entspricht Rente.

Das ist so, wenn es sich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bezieht. Nicht aber, wenn es um den zuletzt ausgeübten Beruf geht. Oder einfach gesagt: Du kannst nicht mehr als Fliesenleger arbeiten, aber als Pförtner könntest Du arbeiten.

Deswegen ist eine EMR auch keine Berufsunfähigkeitsrente.

15.07.2023 13:03 • x 2 #8


Greta
Danke @Dys für den interessanten Link.
Hast du ihn gelesen?

Fakt ist, wenn davon auszugehen ist, dass einem Teil-Erwerbsgeminderten keine passende Teilzeitstelle zur Verfügung steht, steht ihm ggfs. die Arbeitsmarktrente zu. Entspricht in der Höhe der vollen EM-Rente.

Da ich schon über 60 bin und darüber hinaus so etliche gesundheitliche Einschränkungen habe, ist es unwahrscheinlich, dass ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch eine passende Teilzeitstelle finde. Das weiß die Rentenversicherung und das weiß auch die Arbeitsagentur.
Deshalb prüft die Rentenversicherung, ob mein alter Arbeitgeber eine Teilzeitstelle für mich einrichten kann. Man hat ja als Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeit!

Sollte mir der Arbeitgeber keine Teilzeitstelle anbieten können, muss er das ausreichend begründen.

Die Frage ist, ob ich gezwungen werden kann, in meiner Firma in Teilzeit zu arbeiten, wenn jetzt schon klar ist, dass sich dadurch meine Erkrankung verschlechtert (siehe Punkt 1 und Punkt 2 in obigen Post).

15.07.2023 13:05 • #9


Dys
Naja Fakt ist, wenn dein AG dir eine Teilzeit Stelle anbietet wäre diese von Dir anzunehmen. Es müsste aber eine sein, die anders ist, als die, für die Du laut der Feststellung in nach der Reha nur unter 3 Stunden geeignet wärst. Beispielsweise wäre dies für jemand der körperlich nicht mehr kann, eine Stelle in einem Büro. Wie das in deinem Fall tatsächlich ist, kann ich ja nicht beurteilen.

Aber, natürlich musst Du arbeitsfähig sein um zu arbeiten. Wenn Du das also für eine andere Stelle beim gleichen AG nicht wärst, müsste es halt eine Arbeitsunfähigkeit deines Arztes geben. Hast Du die nicht, dann ist es deine Pflicht arbeiten zu gehen, wie es dein Arbeitsvertrag verlangt.
Würdest Du also bei deinem Arbeitgeber bleiben, würde dein Arbeitsvertrag ohnehin angeglichen werden. So war es bei mir ja auch der Fall. Für Teilzeit bekommst Du ja auch nur einen entsprechenden Lohn.

15.07.2023 13:16 • #10


Dys
Zitat von Greta:
Hast du ihn gelesen?

Natürlich hab ich das.
Ich hab das nur verlinkt, weil es eben informativ sein könnte.

Der Punkt ist, bezüglich der „Arbeitsmarkt“ Rente, ist viel Platz für Auslegungssachen, die die DRV natürlich gerne nutzt. Es geht ja um Geld. Wann also gilt der Arbeitsmarkt denn tatsächlich als verschlossen und für wen? Wohlgemerkt, wenn man tatsächlich für eine Arbeit zwischen 3 und 6 Stunden befähigt ist. also dahingehend gesund genug?

Theoretisch könnte ich noch zwischen 3 und 6 Stunden Eintrittskarten abreißen oder an einer Information Tagespässe für Besucher einer Firma ausstellen. Die Frage ist dann eben nur, wird so ein Job angeboten. Die DRV kann natürlich sagen, jemand über 60 wird eh nirgends eingestellt, was der Wahrheit ziemlich nahe kommt. Oder sie kann sagen, solche Jobs gibts und daher soll derjenige danach suchen.

Ein Bekannter von mir hat diese „Arbeitsmarkt“ Rente bekommen, weil er nachgewiesen auch Alk.oholiker ist. Klar dass den niemand einstellt, zumal er auch keine besondere Qualifikation hat. Allerdings war er davor halt auch lange im Hartz4 Bezug und nicht vermittelbar wegen Alter und dem anderen Problem.

Was ich im Grunde sagen wollte. Du kannst ohnehin nur reagieren wenn Du einen Bescheid für eine wie auch immer geartete EMR bekommen hast und wenn Du weißt, was Dein AG auf das Schreiben geantwortet hat. Aber wenn es Dir zweckmäßig erscheint, kannst Du Dir natürlich Gedanken machen, was vielleicht eventuell kommen könnte, was Du aber zunächst erstmal nicht beeinflussen kannst. Möglicherweise bekommst Du ja eine volle EMR bewilligt und ob die dann wegen verschlossenem Arbeitsmarkt ist, oder einfach so, spielt ja am Ende keine rolle. Möglicherweise schickt die DRV Dich auch noch mal zu einem Gutachter. Alles was die DRV macht, liegt letztlich in deren Ermessen. Im Extremfall kann man ja widersprechen und auch klagen. Nur das kann man halt nur als Reaktion und innerhalb der gesetzlichen Fristen.

15.07.2023 13:37 • x 2 #11


TomdeLone
Zitat von Dys:
Die DRV kann natürlich sagen, jemand über 60 wird eh nirgends eingestellt, was der Wahrheit ziemlich nahe kommt.

Auch meine Erfahrung nach mind. 400 Bewerbungen...
Anfangs hatte ich da noch aktuelle Skills, Schulung mit 8 bestandenen Prüfungen zum 'IT-Security Specialist' nach ITIL-Zertifizierung.
An der Qualifikation und langjährigen Berufserfahrung kann es also nicht gelegen haben.
Mein Lebenslauf war geschickt frisiert, sodass meine Therapien nirgends auftauchten...
Auch die Bewerbung selbst, hatte vorher schon mehrere Bewerbungstrainings durchlaufen.
Professionelle (Siemens, IBM) und nicht die des Jobcenters...

15.07.2023 13:53 • x 1 #12


BlackKnight
Ich Anfang 50, andere Bank, 1 Bewerbung, genommen worden, + 15% mehr Gehalt‍️ Die Welt ist verrückt ...

15.07.2023 13:57 • x 2 #13


TomdeLone
Zitat von BlackKnight:
Ich Anfang 50, andere Bank, 1 Bewerbung, genommen worden, + 15% mehr Gehalt‍️ Die Welt ist verrückt ...

Dabei sprechen alle seit Jahren von Fachkräftemangel...
Ich weiß, was ich davon zu halten habe. (möchte ich lieber nicht sagen)

Sorry, für etwas OT

15.07.2023 14:01 • x 1 #14


Greta
Danke @Dys

Zitat von Dys:
und wenn Du weißt, was Dein AG auf das Schreiben geantwortet ha

Das Schreiben wurde MIR zugeschickt; mein Arbeitgeber hat es noch nicht.

Eine Teilzeitstelle muss ja auch zumutbar sein, oder nicht?
Unter den gegebenen Umständen denke ich nicht, dass eine weitere Beschäftigung bei meinem alten Arbeitgeber für mich zumutbar ist.
Die Frage ist also, ob ich aus Gründen der Unzumutbarkeit eine eventuell angebotene Teilzeitstelle ablehnen darf.

Auf der von dir verlinkten Seite zum Thema Arbeitsmarktrente steht unter anderem (Zitat):
Das Hessische Landessozialgericht (LSG) hat nun die Rechtsansicht vertreten, dass rentenversicherte Personen nicht verpflichtet sind, zur Vermeidung der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber zu stellen.

Das klingt so, als sei ich nicht verpflichtet, meinen Arbeitgeber um eine Teilzeitbeschäftigung zu bitten
Und wenn man auf besagter Seite weiterliest, so steht da sinngemäß, dass die Rentenversicherung das nicht als Begründung für eine Ablehnung der Arbeitsmarktrente verwenden darf.
Vielleicht ist das auch der Grund, weshalb dieses Formular zunächst an mich ging und nicht direkt an meinen Arbeitgeber? Weil ich nämlich nicht gezwungen werden kann, eine Teilzeitstelle beim aktuellen Arbeitgeber zu beantragen?

Ich hoffe, es meldet sich hier noch jemand, der schon mal ein einer derartigen Situation war und eine Teilzeitstelle beim Arbeitgeber nicht beantragt bzw. abgelehnt hat, was letzten Endes nicht schädlich für die Arbeitsmarktrente war.

15.07.2023 14:01 • x 1 #15


Greta
Allen anderen wäre ich dankbar, wenn sie hier zumindest beim Thema bleiben.

15.07.2023 14:04 • x 2 #16


TomdeLone
Zitat von Greta:
Allen anderen wäre ich dankbar, wenn sie hier zumindest beim Thema bleiben.

Sorry, alte Wunden...!

Ja, sehr informativ, steht mir ja irgendwie auch bald bevor, ojeh...

15.07.2023 14:15 • x 1 #17


Albarracin
Experte

15.07.2023 14:22 • x 1 #18


Dys
Zitat von Greta:
Das klingt so, als sei ich nicht verpflichtet, meinen Arbeitgeber um eine Teilzeitbeschäftigung zu bitten

Du verwechselst da zwei Dinge. Dieses Schreiben an deinen AG muss der AG beantworten.
Was er letztlich antwortet, nämlich ob er Dir eine anders geartete Stelle anbieten kann oder ob er sagt, für einen anderen Job in meiner Firma kommt die besagte Person nicht in Frage oder ob er sagt, ich hab nur diesen Job zu besetzen und wenn besagte Person den icht leisten kann, beschäftige ich sie nicht länger, obliegt dem AG. Nur diese Stellungnahme will die DRV.

Mein AG war bereit mich Teilzeit zu beschäftigen und das hat er auf dieses Schreiben geantwortet.

Natürlich gehören immer Zwei Unterzeichnende zu einem Vertrag. Und Du bist zu garnichts verpflichtet. Fakt ist aber leider, Du möchtest Leistungen beziehen. Die dafür in Betracht kommenden Träger möchten am liebsten keine Leistungen erbringen. Es geht also wie immer nur ums Geld. Das ist leider bei Versicherungsleistungen, die Dir gesetzlich zustehen nicht anders. Der AfA wäre es sowas von recht, wenn Du die volle EMR bekommen würdest, denn dann bist Du bei denen raus, Statistisch und Leistungmäßig.

Die DRV könnte ein Interesse haben, Dir nur eine halbe EMR zu bewilligen und die AfA zahlt drauf. Das spart der DRV erstmal Geld. Allerdings schmälert sich deine Altersrente ohnehin, wenn Du eine EMR bekommen würdest. Von daher kann die DRV auch ein Interesse haben, langfristig Geld zu sparen. Ich denke mal, da gibts Leute bei der DRV, die sowas bis ins kleinste Detail berechnen.

Die einzige Möglichkeit die in deinem Alter (62?) eine richtig gute wäre, ist diese: Wenn Du mit 63 45Jahre in die DRV eingezahlt hast, könntest Du abschlagsfrei in Altersrente und hättest Ruhe. Bis dahin wäre es halt mit ALG zu überbrücken, mit all den nervigen Dingen, die die AfA auf Lager hat. Also bewerben, ggf. ne sinnfreie Maßnahme ect. Einen Job muss man ja deswegen trotzdem nicht bekommen. Denn dazu gehören ja auch Zwei, AG und potentieller AN (der vielleicht keinen allzuguten Eindruck macht oder eben zu alt ist)

Wenn Du jetzt eine volle EMR bekommen würdest und die abschlagsfreie Altersrente nicht in Betracht käme, weil Du eben die 45 Beitragsjahre nicht schaffen kannst, wäre die eventuell auch erstmal befristet, was zumindest den Aufwand bedeuten würde, rechtzeitig vor Ablauf der Befristung eine Verlängerung zu beantragen. Meine 2 Verlängerungen wurden aber anstandslos bewilligt. Meine eingereichten Befunde gaben auch wirklich nichts anderes her.

Es bleibt Dir also wirklich nichts übrig, als Schriftstücke an die weiterzuleiten, wenn die DRV dies von Dir verlangt, für die diese Schriftstücke gedacht sind und auf einen wie auch immer gearteten Bescheid der DRV zu warten.

15.07.2023 14:56 • x 1 #19


Dys
Übrigens, mein Bekannter mit der Arbeitsmarkt Rente bekommt zusätzlich Grundsicherung und das wird Sein Leben lang so bleiben. Aber die DRV und das Jobcenter sparen halt jeder ein wenig Geld und damit sind die Institutionen sicher ein wenig zufrieden.

15.07.2023 15:06 • x 1 #20


Greta
Danke @Albarracin,
ich habe lediglich einen GdB von 30.
Den Kampf um den 50er haben ich kürzlich nach langem Hin und Her aufgegeben, weil meine Nerven das nicht mehr mitmachten
Ich frage mich, ob ein Arbeitsplatz zumutbar und leidensgerecht ist, wenn man dort zuvor aufgrund seiner Erkrankung wirklich übel behandelt wurde.
Einen anderen Teilzeitjob würde ich natürlich annehmen, wenn ich da was fände... nur halt eben nicht mehr in dieser Firma. Dafür ist einfach zuviel passiert.

Hinweis: Hessisches LSG, Urteil v. 23.8.2019, L 5 R 226/18; nachgehend BSG, 11.2.2020, B 5 R 16/19 R, sonstige Erledigung: Rücknahme.

Kennst du dieses Urteil und was hältst du davon?
-----------------------
Danke auch @Dys für deine ausführlichen Antworten.
Ich gebe dir recht. Die DRV ist natürlich daran interessiert ihr Geld zusammenzuhalten, und es ist ja auch richtig, dass die erstmal gründlich prüfen, bevor sie irgendwas genehmigen.
Zitat von Dys:
Die einzige Möglichkeit die in deinem Alter (62?) eine richtig gute wäre, ist diese: Wenn Du mit 63 45Jahre in die DRV eingezahlt hast, könntest Du abschlagsfrei in Altersrente

Das ist ein Denkfehler, den leider viel machen, sorry.
Mit Geburtstjahr 1961 kann ich nach 45 Versicherungsjahren frühestens zum 01.01.2026 die abschlagsfreie Rente beanspruchen.

15.07.2023 17:14 • x 1 #21


Dys
Zitat von Greta:
Das ist ein Denkfehler, den leider viel machen, sorry.
Mit Geburtstjahr 1961 kann ich nach 45 Versicherungsjahren frühestens zum 01.01.2026 die abschlagsfreie Rente beanspruchen.

Stimmt, mit 63 gäbe es 12,6 % Abschlag, aber die Altersrente wäre möglich bei 45 Beitragsjahren. Allerdings gibts ja bei EMR eben auch Abschläge, die dann in der Altersrente zum tragen kommen. Müsste man mal berechnen. In meinem ersten Rentenbescheid ist es sogar beschrieben. Aber ehrlich gesagt ist es mir auch egal gewesen, wieviel da abgezogen wird. Da nunmal meine Gesundheit keine wirkliche Alternative zulässt.

Wie gesagt, Dir steht es ja immer frei, deinem AG deine Kündigung zu überreichen. Und solltest Du eine Teilweise EMR Bewilligung bekommen, darfst Du bis unter 6 Stunden täglich arbeiten, bei wem auch immer Du magst. Auch die Freibeträge, bevor das Gehalt auf die EMR angerechnet wird, wurden ja erhöht.

15.07.2023 18:40 • #22


Albarracin
Experte

16.07.2023 11:02 • #23


Dys
@Albarracin Natürlich hast Du wie immer recht.

Im Grunde kann man sich ja auch hier schlau machen

https://www.deutsche-rentenversicherung..._node.html

Ich hatte den entsprechenden Rechner mal mit einem fiktiven Geburtsdatum 1.7.61 gefüttert und bekam die 12,ebbes% heraus.

Eigentlich hatte ich ursprünglich in diesem Thema ja auch nur geschildert was wie bei mir lief, weil es so lief. Aber ich habe dann Möglichkeiten genannt, die mir als solche in den Sinn kamen. Dies sind natürlich auch nur als Möglichkeiten zu sehen und somit auf eventuelle Machbarkeit zu prüfen. Wenn man dazu Fachleute hinzuziehen muss, dann ist das sicher nicht die schlechteste Sache um auf Nummer sicher zu gehen.
So wie sich 100%ig auf etwas das anonym in einem Forum gepostet wird, zu verlassen, sicher nicht die beste Sache ist, um auf Nummer sicher zu gehen.

Ebenso Eigentlich findet man ja alles auf der HomePage der DRV und in Gesetzbüchern was man wissen muss und wenn es einem unverständlich ist, gibts ja Rechtsgelehrte, die man beauftragen oder befragen kann um sich einen Gesetzestext für sich verständlich machen zu lassen.

Oder man googelt die Texte im Internet und setzt sie mit copy paste an passender Stelle woanders ein. Idealerweise mit einer auf Rechtswissenschaften basierenden allgemein verständlichen Erklärung, so wie Du, sofern sie nicht einfach nur als Unterstützung bei der Suche nach möglichen Informationen dienen sollen. Ich mache selbstverständlich generell nur letzteres, weil es mir natürlich an rechtswissenschaftlicher Kompetenz mangelt.

Wenn ich also Möglichkeiten nenne, die mir zumindest als eine Möglichkeit möglicherweise plausibel erscheinen, bedeutet das selbstverständlich nicht, (und ich hoffe das sich das auch immer so liest, wie ich es genau so formuliere) das dies eine Möglichkeit sein muss, die Gültigkeit besitzt und ich damit recht habe. Denn rechthaberisch möchte ich weder sein, noch rüberkommen. Ich setze da auf den Verstand des lesenden und versuche bei eventuellen Nachfragen auch generell nochmal darauf hinzuweisen, falls es eben nicht so rüber kam, dass meine Äußerungen, sofern sie nicht auf meinen persönlichen Erfahrungen gründen, nichts weiter als meine Meinung sind und eben gerade nicht als allgemeingültig zu sehen sind.

Daher finde ich es gut, wenn Du meine Meinung, die ja nichts anderes ist als meine Meinung und für andere vielleicht nicht nur als Meinung verstanden werden könnte, weil meine diesbezügliche Formulierung nicht klar genug war, widerlegst. Wo wäre denn da sonst auch der Spaß, wenn man nur Links zu Gesetzen postet und darauf verweisen würde, zu lesen was da steht ohne dabei jemanden namentlich zu widerlegen. Der Informationsgehalt wäre allerdings im Endeffekt der selbe.

16.07.2023 13:59 • x 1 #24


TomdeLone
@Dys Ich verstehe, warum Du Dich aufregst...



P.S.: Ob Dir das was bringt, musst Du entscheiden...

16.07.2023 14:04 • #25


Dys
Zitat von TomdeLong:
@Dys Ich verstehe, warum Du Dich aufregst... P.S.: Ob Dir das was bringt, musst Du entscheiden...

Ach naja, wenn ich mich aufrege sieht das anders aus. Im Prinzip hatte die TE ja schon bekundet, dass Sie den Austausch mit jemandem in der gleichen Situation, wie Ihre gerade ist und da bin ich ja auch schon raus. Deswegen werd ich jetzt mein OT geschreibe hier beenden und das Thema nicht weiter verfolgen.

Für die TE drücke ich die Daumen, dass jemand der in der haargenau gleichen Situation wie der ihren war, sich noch meldet und vielleicht sind ja dessen Erfahrung 1 zu 1 umsetzbar.

Ciao

16.07.2023 16:30 • x 2 #26


A


Hallo Greta,

x 4#27


Greta
Zitat von Albarracin:
Da es bei der Teilerwerbsminderungsrente keinen Schutz des beruflichen Standards gibt, ist nahezu jegliche TZ-Arbeit zumutbar, die leidensgerecht ist.

Das leuchtet natürlich ein, und es ist ja eigentlich auch richtig so.
Man kann nicht soziale Leistungen beanspruchen, so lange es andere Möglichkeiten gibt.

Meine Frage bezog sich auch vielmehr darauf, ob es zumutbar ist, in einen Betrieb zurückkehren zu müssen, in dem man zuvor aufgrund seiner Erkrankung üblen Repressalien ausgesetzt war.
Ich vermute, es kommt hierbei stets auf den jeweiligen Einzelfall an, was dann wohl weitere Diskussionen mit der DRV bedeuten würde. Ein ärztliches Attest über die Unzumutbarkeit in einem solchen Fall wäre dann wohl nötig.

Was ich herausgefunden habe und hier nun teile, falls es mal jemand brauchen kann:

- Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, bei seinem Arbeitgeber eine Teilzeitstelle zu beantragen. Deshalb prüft die DRV ja auch selbst, ob ein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten werden kann und verschickt hierzu das entsprechende Formular.

- Gibt es diesen leidensgerechten Arbeitsplatz und lehnt man diesen ohne wichtigen Grund ab, hat man (natürlich) keinen Anspruch auf die Arbeitsmarktrente. Die gibt es ja nur, wenn kein leidensgerechter Arbeitsplatz zur Verfügung steht; sowohl beim alten Arbeitgeber als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Von einer Eigenkündigung ist in so einem Fall übrigens abzuraten, denn die legt die DRV als fehlende Mitwirkung aus und auch dann ist die Arbeitsmarktrente natürlich perdü.

- Der Arbeitgeber muss zwar prüfen, ob es in seinem Betrieb einen leidensgerechten Arbeitsplatz gibt und einen solchen, sofern vorhanden, sogar durch evtl. zumutbare Umstrukturierungen für den erkrankten Mitarbeiter freischaufeln. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, extra einen leidengerechten Arbeitsplatz neu zu schaffen. Es geht bei der Anfrage der DRV also nur darum, ob ein derartiger Arbeitsplatz bereits vorhanden ist.

- Sollte der Arbeitgeber seinem erkrankten Arbeitnehmer keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten können, so hat der Arbeitnehmer natürlich das Recht auf Klage, kann aber nicht z.B. von der DRV zu einer Klage gegen seinen Arbeitgeber gezwungen werden. Der Verzicht auf eine Klage hat dann auch keine negativen Auswirkungen auf die Entscheidung über eine eventuelle Arbeitsmarktrente.

- Die Arbeitsmarktrente entspricht in ihrer Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente.
Zitat von Dys:
, mein Bekannter mit der Arbeitsmarkt Rente bekommt zusätzlich Grundsicherung und das wird Sein Leben lang so bleiben

Wem nützt diese Information?
Solche Fälle gibt es natürlich. Das liegt dann daran, dass im Laufe des Arbeitslebens nicht genügend Rentenpunkte erwirtschaftet wurden, also zu wenig Versicherungsjahre oder aber ein nur geringes durchschnittliches Arbeitseinkommen.
Aktuell: 41.541 Euro Jahreseinkommen (brutto) in 2023 bringt am Ende des Jahres einen vollen Rentenpunkt.
Ein Rentenpunkt entspricht derzeit einer monatlichen Brutto-Rente von 34,19 Euro (alte Bundesländer).

19.07.2023 10:39 • #27

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