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Antrag auf GdB gestellt - Opferentschädigungsgesetz?

N
Hey ihr Lieben,
Ich habe vor einigen Wochen einen Antrag auf Grad der Behinderung abgeschickt. Nun habe ich Post zurück bekommen ich möge schriftlich mitteilen ob ich einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetzt gestellt habe.

Was ich nicht getan habe.

Die Gewalt die ich erfahren habe, liegt ja schon Jahrzehnte zurück . Ist begründet in Vernachlässigung, nicht kindgerechter Behandlung, seelischer Gewalt und tatsächlich eher wenig körperlicher. Es ist schwer, etwas zu greifen, was NICHT passiert ist. Und auch schwierig zu ''ahnden '' möchte ich meinen. Wäre mir auch neu, dass man Eltern dafür zur Rechenschaft ziehen würde, weil Sie dysfunktional erzogen haben

Und trotzdem liegt die Ursache meiner Diagnose eben darin begründet und ist somit - Gewalt . und deswegen habe ich die URsache meiner Einschränkungen auch so angekreutzt beim GdB Antrag.

Muss ich jetzt einen Antrag stellen Opferentschädigung ? Hat das hier jemand gemacht ? Ich möchte meinen GdB nicht dadurch verringern, indem ich keinen Antrag stelle.

Danke für Antworten

31.03.2025 14:45 • x 2 #1


Albarracin
Experte

31.03.2025 15:03 • x 6 #2


A


Hallo Nelly30,

Antrag auf GdB gestellt - Opferentschädigungsgesetz?

x 3#3


Wessi
Zitat von Nelly30:
Hey ihr Lieben, Ich habe vor einigen Wochen einen Antrag auf Grad der Behinderung abgeschickt. Nun habe ich Post zurück bekommen ich möge schriftlich mitteilen ob ich einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetzt gestellt habe. Was ich nicht getan habe. Die Gewalt die ich erfahren habe, liegt ja schon Jahrzehnte ...

Hallo @Nelly30,
ich verstehe dich sehr gut!.

Was ich aber nicht verstehen kann, warum du nicht denn Weißen Ring Kontaktiert hast? , die hätten dir auch Geholfen.

Ich vermute mal das es dein erster Antrag auf GdB ist!.

Ich würde an deiner stelle sehr sehr gut überlegen ob du es machen möchtest oder nicht, mit dem Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetzt zu stellen!.

Du bist nicht dazu Verpflichtet irgend welche Anträge zu stellen, das ist Freiwillig.

Ich wünsche dir viel glück dabei.

Las mal von dir hören wie es ausginge!.

LG Wessi

09.10.2025 03:37 • x 1 #3


N
@Wessi ich habe mal eine Email an den weissen Ring geschickt.

Bestimmt wird es schwierig, Leistungen nach dem OEG zu erhalten , aber ich fühle mich fit genug, mich so einer Auseinandersetzung zu stellen. Davon mal abgesehen, ist es eine Grundsatzdebatte die viel mehr Aufklärung nötig hätte - was die Folgen von Vernachlässigung anbelangt , und der Tatsache , dass auch das defintiv Gewalt ist.

Danke für deinen Reminder. Ich hatte es eigentlich schon abgehakt. Mittlerweile habe ich auch einen GdB erhalten - 30 .

20.10.2025 11:07 • #4


Dys
GdB 30 lässt Dir zumindest die Möglichkeit einen Gleichstellungsantrag bei der AfA zu stellen und wenn der durchgeht, dann hättest Du einen Vorteil bei deinem Arbeitgeber.

Was den Antrag auf Opfer Entschädigung nach dem OEG angeht, so denke ich (weiß es aber nicht) müsste eine entsprechende (Straf)Tat zumindest irgendwo aktenkundig sein, also ein Täter, ob jetzt bekannt oder unbekannt, nachweislich zu einer Anzeige gebracht worden sein.
Bei einem Trauma müsste wahrscheinlich zumindest ein Arzt bescheinigen, dass das durch Fremdverschulden oder Fremdeinwirkung entstanden ist, aber ob das alleine reicht, kann ich nicht beurteilen. Sicher würde auch das Jugendamt angefragt, ob es da irgendwelche Beurteilungen gab, wenn es Beanstandungen bezüglich der Erziehung und dem Kindeswohl gab. Falls es da nichts gibt und sich alles lediglich auf Deine Aussagen stützt, kann ich mir vorstellen, dass es extrem schwierig würde, zumindest aber langwierig.

Vielleicht geht das auch, selbst wenn ein Tatbestand bereits verjährt wäre, aber darüber kann der Weiße Ring sicher Auskunft erteilen. Formal müsste man den aber vielleicht trotzdem noch zur Anzeige bringen müssen und vielleicht auch können. Es haben sich ja auch viele Opfer von Kirchenbediensteten erst Jahrzehnte später entschieden, auf die Schädigung aufmerksam zu machen und Täter zu benennen.

20.10.2025 12:37 • #5


N
Hi Dys,

es gibt da eine Neuerung gesetzesmäßig :

Strafanzeige stellen ist nicht notwendig
Das steht ausdrücklich so im neuen SGB XIV.
Es reicht, wenn du die Tat(en) und die Folgen glaubhaft schildern kannst — etwa durch:
eine detaillierte eigene Schilderung,
psychotherapeutische oder ärztliche Gutachten,
Zeugenaussagen (wenn vorhanden),
und deine Behandlungsunterlagen, z. B. die Diagnose PTBS.

Man geht also weg vom Prinzip „Beweise wie im Strafverfahren“ hin zu „glaubhaft machen“. Das ist für Menschen die in der Kindheit Gewalt oder Vernachlässigung erlebt haben, eine echte Verbesserung.

Die Chancen stehen nicht schlecht , Befunde habe ich und die schildern eindeutig woher meine Schädigung rührt.

29.10.2025 10:17 • x 1 #6


Dys
Hallo @Nelly30,
wie ich ja schon sagte, ich weiß da nichts genaues und habe lediglich eine Vermutung geäußert. Aber wenn es genügt, wie Du es geschildert hast, dann wird es der zuständigen Behörde wohl reichen um eine Entschädigung zuzugestehen.

29.10.2025 15:16 • x 1 #7

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