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Angeordnete Überstunden

N
Hallöchen Ihr Lieben,
habe hier schon so prima Antworten erhalten auf andere ähnliche Themen und hoffe erneut solche zu erhalten.
Im Internet habe ich noch keine richtige Antwort gefunden also hier : War einen Monat krankgeschrieben ,
will auch nicht im Unternehmen bleiben, aber ich will jetzt noch nicht weg. Nun bin ich seit Montag wieder angefangen und
muss hören : angeordnete Mehrarbeit. Ich arbeite Teilzeit, und schaffe auch nicht mehr. Ich werde das morgen ansprechen aber so richtig offen ist man dort nicht für meine Thematiken. Komme ich da mit einem Attest dran vorbei oder muss ich komplett krank schreiben um diesem zu entgehen ? Betriebsvereibahrung und Tarifvertrag habe ich mir noch nicht angeschaut. Im Arbeitsvertrag steht so nichts zu dem Thema .

20.06.2023 23:15 • #1


CCC
Hallo @Nelly30 , wenn Du in Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts findest, bist Du zu Überstunden als Teilzeitler nicht verpflichtet. Habt ihr einen guten Betriebsrat? Dann kann er Dich beraten

21.06.2023 07:49 • x 1 #2


A


Hallo Nelly30,

Angeordnete Überstunden

x 3#3


Dys
Zitat von Nelly30:
Im Internet habe ich noch keine richtige Antwort gefunden also hier :

Die gängigen Suchmaschinen zeigen unzählige Antworten und alle beginnen damit, dass man grundsätzlich keine Überstunden leisten muss, wenn es nicht Vertraglich festgeschrieben ist. Um aber die „richtige“ Antwort zu bekommen, ist es nötig den konkreten Einzelfall zu betrachten. Um eine „rechtssichere“ Antwort zu bekommen, ist es am besten, wenn man einen Fachanwalt diesbezüglich befragt.

Generell dürfen natürlich gesetzliche Regelungen nicht gebrochen werden. Also Höchstarbeitszeit oder Pausen dürfen nicht umgangen werden. Die Realität ist trotzdem auch mal eine andere. Letztlich entscheiden kann ich nur selbst, wie ich mich verhalte und muss mit Konsequenzen aus meinem Verhalten dann entsprechend umgehen.
Wenn ich mich recht entsinne, hast Du eine Rechtsschutzversicherung. Schau einfach ob Du Anspruch auf eine anwaltliche Beratung hast, in der man so Fragen mal klären kann. Meine RSV bietet das an.

21.06.2023 09:38 • x 2 #3


Momo58
Wenn man keine RSV hat, kann es Sinn machen, in einer Gewerkschaft zu sein. Die bietet auch eine Beratung an bei solchen Fragen und würde einen vor dem Arbeitsgericht auch vertreten

21.06.2023 09:43 • x 1 #4


M
Vielleicht kann @Albarracin weiterhelfen? Hier geht einiges durcheinander ich bin aber zu sehr raus um da genau auseinander zu bröseln.

21.06.2023 10:47 • #5


nichtsgehtmehr
Keine Rechtsberatung, nur meine persönliche subjektive Meinung:

In der Regel darf bei Teilzeit eigentlich keine Überstunden verlangt werden, das widerspricht ja auch grundlegend dem Konzept wenn man sich aus persönlichen Gründen für so ein Arbeitsverhältnis entscheidet. Ausnahmen gibt es eigentlich nur bei Notsituationen, aber da geht es halt schon los - was ist eine Notsituation.

Der erste Ansprechpartner bei sowas ist im Unternehmen der zuständige Betriebsrat, ist keiner da kann man als Gewerkschaftsmitglied dort jederzeit um Rat fragen.

21.06.2023 11:14 • x 1 #6


Albarracin
Experte

21.06.2023 11:28 • x 3 #7