Zahnersatz! Härtefall bzw. gleitende Härtefallregelung

E
Hallo!

Vor Kurzem musste ein bisschen mein Gebiß saniert werden. Und da ich vom Einkommen knapp über der Härtefallgrenze lag, hab ich mich mit der gleitenden Härtefallregelung befasst. Hat Stunden und viel Rechnerei gekostet. Hat sich aber gelohnt.

Meine Krankenkasse hat meinen Antrag auf gleitende Härtefallregelung zurückgeschickt mit dem Kommentar - steht mir nicht zu.
Ich hab das Ganze dann nochmal an meine Krankenkasse geschickt und dann haben die mich angerufen, warum ich den Antrag schon wieder hingeschickt habe. Dann sagte ich, weil mir 124 Euro zustehen. Die Mitarbeiterin der Krankenkasse sagte nein und ich sagte doch. Ich hatte mir das genau ausgerechnet. Hinter dem Gesetzestext steht eine mathematische Formel, die schwer zu knacken war.

Die Dame von der Krankenkasse ging dann am Telefon mit mir die Rechnung durch und dann musste sie gestehen, dass meine Berechnung richtig war und ich erhielt noch 124 Euro.

Wenn da Interesse besteht, kann ich gern die Formel und paar Infos einstellen !!!

Die gleitende Härtefallregelung beim Zahnersatz ist kaum bekannt und die wird wohl auch sehr wenig beantragt. Darauf spekulieren die Kassen !!!
Haben es ja bei mir versucht, aber ich hab mich nicht abwimmeln lassen.

VG
Eini

29.10.2012 22:10 • #1


M
Hallo Eini,
Zitat:
Die gleitende Härtefallregelung beim Zahnersatz ist kaum bekannt und die wird wohl auch sehr wenig beantragt. Darauf spekulieren die Kassen !!!

mit dieser Vermutung hast du wohl recht. Auch ich war im vergangenem Jahr verwundert, als die Sprechsstundenhilfe beim Zahnarzt mich auf diese Regelung hingewiesen hat und habe Antrag bei der Krankenkasse gestellt, aber leider traf es für uns nicht zu.

Es ist schon eine Unverschämtheit von den Krankenkasse, dass die meisten Mitglieder mit geringem Einkommen über diese Regelung nicht informiert werden und somit auch
keine Antrag stellen können.

29.10.2012 22:20 • #2