Rehaentlassungsbericht verstehen - weiterhin arbeitsunfähig?

T
ich habe heute meinen rehaentlassungsbericht bei meinem hausarzt abgeholt.

mein therapeut ist noch bis nächste woche in urlaub, deswegen bin ich grad etwas überfordert, weil ich niemanden zum fragen habe.

vielleicht weiß einer von euch weiter?

es sind einige dinge nicht so geschrieben worden, wie mir von der dortigen therapeutin vorgelesen wurde.

es steht zwar drin, daß ich vorerst , mind. noch 6 monate lang arbeitsunfähig sein werde, müsste mich erst noch stabilisieren,
aber dann sei ich vollschichtig einsatzfähig für leichte arbeiten, aber ohne ständigen streß, ohne ständigen zeitdruck und so!
leichte arbeiten oder eben die teilhabe am arbeitsleben, weil ich aus meinem erlernten beruf schon fast 26 jahre raus bin.

die therapeutin hat mir gesagt, 3 - 6 std.
arbeit, erst in einem halben jahr, dann teilhabe am arbeitsleben-kurs!

es steht zwar drin, mittelgradige depression, panikstörung, bluthochdruck, copd(lungenkrankheit) als gesicherte diagnosen.

bin jetzt erstmal wieder geschockt!

die rentendame dort in der klinik hat sogar von evtl. zeit-rente gesprochen, die therapeutin wurde von ihr informiert. das hat mir die therapeutin auch erzählt.

also am letzten tag hat mich die therapeutin zu sich gerufen und mit mir den abschlussbericht besprochen.

da sagte sie mir, 3-6 std. täglich, erst ab in 6 monaten , mit einschränkungen wegen meiner lunge und der rückenbeschwerden udn eben der psyche!

kann mir jemand sortieren helfen?

danke tinerl

25.05.2010 17:30 • #1


J
Zitat:
also am letzten tag hat mich die therapeutin zu sich gerufen und mit mir den abschlussbericht besprochen.

da sagte sie mir, 3-6 std. täglich, erst ab in 6 monaten , mit einschränkungen wegen meiner lunge und der rückenbeschwerden udn eben der psyche!

Hallo Tinerl!
Am besten ist es, wenn Du in der Klinik anrufst und mit der Therapeutin sprichst, sie soll die den Widerspruch erklären. Du hast auch das Recht, daß der Rehabericht geändert wird, wenn etwas drin steht, das nicht der Wahrheit entspricht.
Das würde ich an deiner Stelle raten. Auf der anderen Seite, kann niemand die Entwicklung in 6 Monaten voraussehen, wenn es in 6 Monaten eben noch nicht soweit ist, dann ist das so und dein beh. Arzt kann dich weiter krankschreiben.
Versuch jetzt erstmal, daß Du dich zu Hause weiter stabilisierst, ich drück dir die Daumen.

25.05.2010 19:08 • #2


A


Hallo tinerl60,

Rehaentlassungsbericht verstehen - weiterhin arbeitsunfähig?

x 3#3


J
Hallo, Tinerl!

Ich finde den Widerspruch auch merkwürdig. Hat die Therapeutin dort etwas nicht richtig verstanden? Mit mir wurde der Entlassbericht gar nicht so genau besprochen.

Und was Josie auch sagt: Wenn Du Dich in sechs Monaten noch nicht in der Lage fühlst, voll (oder überhaupt) zu arbeiten, dann sollte das mit Deinem behandelnden Arzt oder Deiner behandelnden Ärztin überprüft und besprochen werden.

Melden würde ich mich auf jeden Fall noch einmal in der Klinik und den Widerspruch darlegen.

Tut mir Leid, dass Du jetzt schon iweder Ärger hast, mit dem Du nicht gerechnet hast.

Ich drücke Dir die Daumen!!!

Liebe Grüße, Jandi.

25.05.2010 19:26 • #3


T
danke ihr lieben für euren zuspruch!

ich habe mich getraut und heute morgen um 7.00 eine e-mail an meine dortige therapeutin schicken lassen!
in der zentrale wurde mir diese möglichkeit gestern vorgeschlagen.
und um 9.30 uhr hat sie mich tatsächlich angerufen!
ich habe ihr die verschiedenen passagen vorgelesen, sie war selber auch sprachlos und leicht bis völlig irritiert!
sie versprach mir, sofort mit der oberärztin zu sprechen und bat mich, die stellen anzustreichen und aus meiner sicht zu berichtigen.
ich bin mit ihr die berichtigungen durchgegangen und sie meinte, ja , soo hätten wir es doch wohl besprochen und soo machen sie es auch schriftlich.
ich war so erleichtert, daß ich am telefon noch geheult habe, weil ich schon dachte, sie denke, ich sei eine simulantin!
sie war sehr fürsorglich und versuchte mich zu trösten.
sie meinte, der bericht würde abgeändert werden.

ich sei jetzt noch nicht arbeitsfähig und sie meinte sogar, wollen sie nicht für 1-2 jahre in rente?
da bat ich sie, dies eben auch zur sprache zu bringen !
auf jeden fall hat sie mir bestätigt, daß sie eine leistungsfähigkeit für nur 3-6 std. bescheinigt hat und nicht vollschichtig.

ich habe alles hingefaxt über den kleinen lotto-laden hier um die ecke.

einen widerspruch, so meinte sie, müsse ich nicht machen.

hoffentlich hat sie da recht, und hoffentlich höre ich bald von der reha-klinik!

danke für eure unterstützung!

tinerl

26.05.2010 15:54 • #4


C
Zitat von NurIch:
Die Reha hat dich arbeitsunfähig geschrieben, was in den seltensten Fällen vorkommt.
Wer sagt das?

Zitat:
min. 6 Monate.......... wer sagt denn, dass du dann gesund bist ?
leichte Arbeiten ohne Zeitdruck............ die gibt es kaum !
Diese Formulierung mindestens noch 6 Monate kenne ich gar nicht. Entweder sieht man eine Besserungswahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit, das bedeutet bis in 6 Monaten, oder man sieht das nicht, dann würde man die Leistungsfähigkeit auf weniger als 3 Std. täglich einschränken (bedeutet Rente erstmal auf Zeit).
Und ob es diese Art von Arbeit, die geleistet werden kann, auf dem Arbeitsmarkt gibt, das darf die Reha nicht interessieren! Die beurteilen die Leistungsfähigkeit, nicht den Arbeitsmarkt.

Zitat:
Die Teilhabe am Arbeitsleben ist oft - der erste Schritt zur Rente.
Auch das stimmt nicht. LTA kann auch bedeuten, dass eine Qualifizierung, Umschulung oder Anpassung des Arbeitsplatzes erfolgen soll.

30.05.2010 14:38 • #5


T
ach , ich bin total fertig.

heute hat mich die therapeutin aus der reha angerufen udn es wird wohl doch n i c h t s geändert werden.
sie kann sich auch gar nicht mehr an ihren rat zwecks rente erinnern.

sie meinte, es müsse vollschichtige leistungsfähigkeit drinstehen, sonst würde ich keine teilhabe am arbeitsleben bekommen.
und es steht im bericht, daß ich nach stabilisierung im häuslichen umfeld innerhalb eines halben jahres durch teilhabe am arb. wieder vollständig ins arbeitsleben integriert werden kann!
ich habe einen erlernten beruf als steuergehilfin, allerdings nur die lehre, danach nie mehr darin gearbeitet.
deswegen steht drin, auf dem allg. arbeitsmarkt für leichte, sowie auch im erlernten beruf als steuergehilfin bzw. verwaltungsangestellte besteht vollschichtige leistungsfähigkeit.

allerdings bin ich in der pflege nicht mehr belastbar, auch nicht nach 6 monaten.

ich glaub, ich weiß, was das im klartext heißt.

auf jeden fall, kann ich mit diesem bericht, einen rentenantrag total vergessen!

soviel ich hier im forum mitbekommen habe , beruft sich die drv auf jeden fall auf den rehabericht.
und wenn daaa drin steht, ich kann........

tinerl

31.05.2010 19:23 • #6


H
oh nein, so einfach ist das denn doch nicht. In meinem Reha-Bericht steht auch nach Wiedereingliederung blablabla.

Die Wiedereingliederung mußte ich bereits nach sechs Wochen (mit drei Stunden Arbeit pro Tag) abbrechen, weil es nicht ging. Zunächst wurde der Rentenantrag auch abgelehnt, aber im Widerspruchsverfahren dann doch (nach Aussage der DRV, leider nur telefonisch) noch stattgegeben. Ich habe es zwar noch nicht schriftlich, aber ich denke (und hoffe), dass es jetzt nur noch eine Frage der Zeit ist.

LG Heike

31.05.2010 22:44 • #7


Pyxidis
Hallo tinerl,

ich schreibe das jetzt so auch wenn ich mich damit hier im Forum vielleicht etwas unbeliebt mache.

Zitat:
als steuergehilfin, allerdings nur die lehre, danach nie mehr darin gearbeitet.
deswegen steht drin, auf dem allg. arbeitsmarkt für leichte, sowie auch im erlernten beruf als steuergehilfin bzw. verwaltungsangestellte besteht vollschichtige leistungsfähigkeit.


Ein halbes Jahr ist doch lang, somit könnte es doch auch sein, daß es Dir bis dahin wieder etwas besser geht und Du auch wieder arbeiten könntest. Wichtig ist doch auf jeden Fall, daß Du nicht mehr in der Pflege arbeiten kannst, denn das glaube ich auch, geht auf gar keinen Fall und das steht doch auch so im Bericht.

Aber vielleicht kannst Du in einem halben Jahr ja schon wieder in einem komplett neuen Umfeld arbeiten. Das ist dann ja auch ganz anders als in der Pflege und wie gesagt, amn kann ja uach von einer Depression heilen. Also kannst Du doch jetzt noch gar nicht wissen, wie es Dir in einem halben Jahr geht und ob Du dann nicht auch wieder zum Beispiel im Büro arbeiten kannst.

Und ich weiß aus meiner eigenen Erfahrung, daß einem eine Berufstätigkeit auch Stabilität geben kann. So ist es auf jeden Fall bei mir. Mir würde es jetzt noch nicht wieder so gut gehen, wenn ich die ganze Zeit zu Hause wäre.

Und wenn es in einem halben Jahr nicht besser ist, kannst Du doch immer noch an die EU Rente denken.

Also das sind mein ganz eigenen Gedanken dazu; das muß für Dich nicht stimmen.

Alles Gute für Dich
Scorpio

01.06.2010 12:08 • #8


T
ich danke euch für eure antworten!

was mir am meisten kopfzerbrechen macht, ist, daß z.b. drin steht, macht fehler in der pflege!!

ich habe bei der berichtigung darauf hingewiesen und mir wurde von der therapeutin gesagt, das müsse so drin stehen, weil ich , wenn ich fehler mache, nicht mehr in der pflege arbeiten kann.
aber ich habe k e i ne fehler gemacht, ich habe gesagt, ich habe angst, fehler zu machen.

und noch so ein paar sachen sind nicht wahr.

vor allem hat die therapeutin zu mir beim abschlussgespräch gesagt, 3-6 std. leistungsfähigkeit.

und auf nachsprache, teilte sie mir mit, die oberärztin hat gemeint, man müsse vollschichtig einsatzfähig sein für die teilhabe am arbeitsleben. deshalb!

versteht ihr, es steht was ganz anderes drin, als besprochen wurde.

liebe scorpio, nein du machst dich nicht unbeliebt, aaber ich hab jetzt halt total angst.
weißt du ich werde jetzt ausgesteuert, das arbeitsamt wird prüfen, ob sie überhaupt zahlen müssen,
deswegen hab ich so einen bammel vor der zukunft.

ob ich bis dahin stabil bin, auf jeden fall gehts mir z.zt. total schlecht.

vielen dank fürs zuhören

tinerl

01.06.2010 14:02 • #9


C
Zitat von tinerl60:
heute hat mich die therapeutin aus der reha angerufen udn es wird wohl doch n i c h t s geändert werden.
sie kann sich auch gar nicht mehr an ihren rat zwecks rente erinnern.
Das ist natürlich ärgerlich! Dass etwas falsch ausgefüllt wird, ist menschlich. Aber man sollte sich doch erinnern, was beim Abschlussgespräch miteinandern vereinbart wurde. Kannst du nochmal dort bei der Ärztin nachhaken?

Zitat:
sie meinte, es müsse vollschichtige leistungsfähigkeit drinstehen, sonst würde ich keine teilhabe am arbeitsleben bekommen.
Wie schon per PN geschrieben: ich bezweifel das. Bei der DR steht dazu: Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (ehemals berufsfördernde Leistungen) erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung beziehungsweise Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Hierzu werden eine Vielzahl von Leistungen angeboten.
Schau doch mal auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung, die für dich zuständig ist (Bund, Westfalen, Bayern usw.).

Zitat:
und es steht im bericht, daß ich nach stabilisierung im häuslichen umfeld innerhalb eines halben jahres durch teilhabe am arb. wieder vollständig ins arbeitsleben integriert werden kann!
Sorry, aber nein, das steht da nicht!
Es steht da, dass die Therapeuten der Reha dich erstmal arbeitsunfähig sehen. Innerhalb eines halben Jahres kann jedoch (durch medizinische und therapeutische Therapie sowie durch die Leistungen zur Teilhabe) eine vollschichtige (nicht vollständig!) Leistungsfähigkeit erreicht werden.

Zitat:
allerdings bin ich in der pflege nicht mehr belastbar, auch nicht nach 6 monaten.
Hast du denn zuletzt versicherunspflichtig in der Pflege gearbeitet? Warum kannst du deiner Meinung dort nicht mehr arbeiten? Pflege ist ja ein sehr weiter Bereich - auch dort gibt es körperlich und psychisch sehr anspruchsvolle, aber auch weniger belastende Tätigkeiten.

Zitat:
ich glaub, ich weiß, was das im klartext heißt.
Was meinst du denn?
Zitat:
auf jeden fall, kann ich mit diesem bericht, einen rentenantrag total vergessen!
Das sehe ich auch so.
Ich kenne deine Vorgeschichte nicht, weiß nicht, wie lange schon eine psychische Erkrankung bei dir besteht, weiß nicht wie alt du bist...
Aber deine Erkrankung ist zu behandeln! Bei deinen Diagnosen würde ich jetzt mal vom gründen Tisch her keine Berentung sehen. Warum auch? Du bist doch nicht chronisch krank (bis auf den Bluthochdruck und die COPD).
Du hast jetzt ein halbes Jahr Zeit, um dich mit Hilfe von Therapie um deine Depression und die Panikstörung zu kümmern. Das ist doch viel Zeit.

LG,

01.06.2010 14:32 • #10


T
vielen dank caspara, für deine vielen ausführungen!

wenn es wirklich stimmt, wird der bericht dahingehend abgeändert, daß ich nur noch 3 - 6 std. leistungsfähig bin, genau wie besprochen!

die therapeutin hat ich tatsächlich vor einer stunde angerufen!

allerdings soll drin stehen bleiben, daß ich fehler gemacht habe, sonst würde ich nicht berufsunfähig werden, obwohl ich nicht mehr belastbar bin.
die reha hat geschrieben, daß ich , auch nach 6 monaten, nicht mehr für die pflege belastbar bin.

also vielen dank an alle, die mit daumen gedrückt haben und an alle, die mir hier beigestanden sind

lb. caspara, ich schreibe dir eine pn wegen meinen diagnosen

lg tinerl

01.06.2010 18:10 • #11


A


Hallo tinerl60,

x 4#12


T
abschließend kann ich berichten, daß meine leistungsfähigkeit auf 3-6 std. jetzt berichtigt wurde.!!

danke an alle daumendrücker

tinerl

11.06.2010 10:31 • #12

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