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Lohnfortzahlung, Übergangsgeld und Krankengeld

Nikita
Guten Tag zusammen,

ich bin an Burn Out erkrankt und war dieses Kalenderjahr drei Wochen krank -Arbeitgeber zahlte über Lohnfortzahlung. Ich gehe ab 11.12.2023 auf eine medizinische Rhea (fünf Wochen) und werde teilweise Übergangsgeld von der DRV erhalten. Ich möchte nach der Rhea ins Krankengeld fallen und nicht mehr zu meinem bisherigen Arbeitsgeber zurückkehren.

Am 15.01.2024 werde ich aus der Rhea entlassen, sollte keine Verlängerung möglich sein.
Muss dann die Krankschreibung auf den 15.01.2024 datiert sein vom Hausarzt?
Kann mir jemand ein Beispiel zur genauen Datierung der Krankmeldungen geben, hinsichtlich Nahtlosigkeit bzgl. Krankengeld?

05.12.2023 21:31 • #1


michi2879
Ja war bei mir jedenfalls vor 3 Jahren so. Ich bin von der Rhea nach Hause und gleich zum Arzt für die neue Krankmeldung. Vorraussetzung ist, das Du Arbeitsunfähig von der Reha entlassen wirst.

Gruß michi

05.12.2023 23:08 • x 1 #2


A


Hallo Nikita,

Lohnfortzahlung, Übergangsgeld und Krankengeld

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Nikita
Kann ich nicht auch zum Arzt wenn ich arbeitsfähig entlassen werde? Ich stand bisher nicht im Krankengeldbezug. Bist du dann am gleichen Tag zum Hausarzt?

05.12.2023 23:20 • #3


Nikita
Welcher Diagnoseschlüssel nach ICD 10 sollte bei BURN OUT verwendet werden? Z73?

06.12.2023 00:55 • #4


ZeroOne
Krankengeld wird ab dem ersten bescheinigten Tag der Krankmeldung bezahlt - rückwirkend ist i.d.R. nicht möglich.

Wenn dein Arbeitsverhältnis noch besteht, wirst du aber noch unter die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers fallen (42 Kalendertage insgesamt bei gleicher Erkrankung), bzw. bist verpflichtet am Tag nach der Reha zu arbeiten, falls du keine Krankschreibung hast.

Z73 ist relativ neu im ICD11 definiert. Ich bezweifle, dass das schon durchgehend von den Ärzten verwendet wird.
Letztlich entscheidet auch der Arzt über die Diagnose/ICD und lässt sich da nicht reinreden.

06.12.2023 06:33 • x 1 #5


Nikita
Aber wenn jetzt der Hausarzt und der Facharzt von den Diagnosen abweichen, bzw. ich wegen unterschiedlicher Diagnosen oder mehrfachen Diagnose krankgeschrieben werde, habe ich doch Probleme mit dem Krankengeld?

06.12.2023 09:16 • #6


Greta
Zitat von Nikita:
mehrfachen Diagnose krankgeschrieben werde, habe ich doch Probleme mit dem Krankengeld?

Nicht unbedingt.
Wenn die Diagnosen auf der selben Grunderkrankung basieren, werden die Zeiten zusammengefasst.
Ich hatte damals auch verschiedene Diagnoseschlüssel, wobei es jeweils immer um Depressionen, Erschöpfung, Burnout ging. Die wurden dann für einen bestimmten Zeitraum zusammengerechnet.

Vielleicht kommst du hiermit weiter:
https://www.tk.de/firmenkunden/service/...en-2035958
Ganz am Ende der Seite findest du auch noch einen Entgeltfortzahlungsrechner.

Ich fand es damals auch sehr mühsam, mich durch diese Thematik zu wuseln und blicke auch heute noch nicht wirklich durch.
Vielleicht bist du Mitglied in einem Sozialverband? Dann kannst du dich dort beraten lassen.
Oder du nutzt die Sozialberatung in der Reha.

06.12.2023 10:10 • x 1 #7

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