Hi

C
Hallo,

24.07.2010 14:19 • #1


Pyxidis
Liebe Cym,

zu Deiner Frage bezüglich der Rente kann ich Dir leider nicht antworten.

Ich frage mich aber, ob Du vielleicht schon mal angemeldet bist als cymbalta, weil es ein paar Parallelen zwischen euch gibt (Name, exotischer Wohnort)?

Wenn ja, dann nutze doch bitte nur noch einen Account und lasse den anderen löschen und die Beiträge zusammenführen. Wenn nein, gib mir einfach Bescheid und ich nehme diesen Beitrag wieder raus.

Alles Gute
Scorpio

24.07.2010 14:27 • #2


A


Hallo cymbalta,

Hi

x 3#3


M
Hallo Cym,,

wenn ich das richtig verstehe, war der erste Rentenbescheid wegen teilweiser EU, d.h. , du warst noch stundenweise arbeitsfähig, somit hast du auch nur eine Teilrente erhalten.
Zitat:
Wie kann so etwas sein? Das ermuntert nicht gerade zum Arbeiten!

Der Rentenbescheid im Mai beziehst sich auf volle EU und somit erhälst du deinen vollen EU-Rentenanspruch. Wenn man volle EU-Rente beziehst, ist man krankheitsbedingt nicht voll arbeitsfähig und es steht auch in deinem Bescheid, wie hoch du hinzuverdienen darfst.

Zitat:
Und werden auch von den 390 Euro Beiträge in die Rentenversicherung bezahlt?
Ich bin der Meinung, dass nur Krankenkassenbeiträge und Arbeitslosenversicherung abgehalten werden.

24.07.2010 16:55 • #3


C
Hallo Scorpio,
das war sehr aufmerksam von dir.
Bitte schließe oder lösche diesen Account.

Liebe Grüße Cym

25.07.2010 22:08 • #4


C
Danke!

25.07.2010 22:10 • #5