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Krankenkasse will Reha - Psychologe ist dagegen

Mas83
Hallo ihr Lieben,

Die Krankenkasse hat mich aufgefordert, eine Reha zu beantragen. Wenn ich dies nicht mache, wird mein Krankengeld gestrichen (ich werde Ende dieses Monats ein Jahr krank geschrieben sein).
Wenn ich die Reha angehe und die arbeitsunfähig verlasse, wird automatisch ein Antrag auf Rente gestellt.

Ich habe dagegen Wiederspruch eingelegt. Sowohl mein Psychiater als auch meine Psychologin stufen mich Rehaunfähig ein. Mein Psychiater musste sogar lachen und sagte:das geht natürlich nicht! Ich nehme Kontakt auf mit der Krankenkasse. Die versuchen nur, das sie nicht mehr zahlen müssen.

Ich leite unter Depressionen, zurzeit schwere Episode. Ich habe gerade mit antidepressiva angefangen.

Die Krankenkasse hat gerade angerufen und sagte, die schriftliche Äußerung vom Psychiater, dass ich gerade angefangen habe mit Medikamenten und ich jetzt nicht mit eine Reha anfangen kann, reicht nicht aus.

Ich bin sehr emotional geworden am Telefon, sagte, dass ich durch alle Institutionen behandelt werde wie ein Verbrecher (Arbeitsunfahigkeitsversicherung macht mir es auch sehr schwer) , dass sie mich nicht kennen, dass alle davon abraten und sie gerne mal mein Psychiater anrufen können.

Die Frau wiederholte nur die ganze Zeit:es geht nur um einen Antrag, das Gutachten vom Psychiater ist keinen Grund, die Rentenversicherung kann auch der Reha nach hinter verschieben, bla bla bla.

Ich sagte, ich habe doch auch noch ein Kind, mein Mann arbeitet vollzeit, wie soll ich das dann machen?

Ist alles egal. Am Ende sagte ich: Ich muss es also machen. Ich finde es echt lächerlich. Schicke sie es mir zu. und dann habe ich aufgelegt.

Ich bin gar nicht schnell wütend oder so aufgebracht, aber ich musste so weinen danach.

Ich habe danach noch mit meinen Psychiater gesprochen und er konnte es nicht fassen. Er hat nämlich sogar geschrieben gehabt, dass ein Arzt von MDK ihn anrufen konnte. Das MDK hat aber direkt gesagt, es sei kein Grund. Mein Psychiater meinte, ich sollte den Antragsfrist ausnutzen und mich nicht durch die Krankenkasse provozieren lassen. Wir sollten danach weiter schauen.

Hat jemand gleiche Erfahrungen gemacht? Und habt ihr vielleicht Ratschläge?

Danke.

12.03.2020 10:00 • #1


W
Hallo,

oh, ich wollte einen Link schicken, der die Fragen zu dem Thema beantwortet, ohne dass es Werbung ist oder irgendwelche anderen Interessen, aber ich wusste nicht, dass ich das nicht darf, weil ich ja neu hier bin

aber darf ich sagen, das man als Suchbegriff Krankenkasse fordert zur Reha auf eingeben kann und dann auf umfassende Antworten stößt?

Kopf hoch und ein schönes Wochenende!

13.03.2020 13:16 • x 2 #2


A


Hallo Mas83,

Krankenkasse will Reha - Psychologe ist dagegen

x 3#3


Dani82a
Hallo Mas83,

wie geht es dir derzeit?

Wie sieht die aktuelle Situation aus?
Konnte man dir helfen bzgl. der Ablehnung der Reha?

Viele Grüße!

27.03.2020 12:07 • x 1 #3


Hoffnung21
Hallo Mas,
Wenn du den Antrag hast, nütz einfach die maximale Zeitspanne aus, bis er abgegeben werden muss. Mit deiner Tochter hast du 2 Möglichkeiten. Du kannst sie mitnehmen oder dein Mann muss die Versorgung übernehmen. Das bekommt er hin. Man kann auch mal schauen, ob sie nach der Schule (wie alt ist sie?) In eine Betreuung gehen kann, oder ob sie am Nachmittag mit zu einer Schulfreundin gehen kann. Es gibt immer Möglichkeiten, auch wenn man sie nicht gleich sieht. Versuch mal, ob dir hier eine Betreuung einfällt. Irgendwie wird es gehen. Sperr dich nicht innerlich total gegen die Reha, mir hat sie sehr gut getan. Sprich mal mit dem Lehrer deiner Tochter, was er für Möglichkeiten sieht. Das geht auch telefonisch oder per mail. Finden denn im Moment überhaupt Rehas statt?
VG Eis

27.03.2020 15:20 • x 1 #4


Mas83
Liebe wasdazusagen, Dani und Eis,

Vielen lieben Dank für euer Antworten. Wasdazusagen, ich habe alles gegoogelt, danke! Dani82A, danke für die liebe Nachfrage. Eis, genau die Zeitspanne nutze ich aus! Danke für deine liebe Wörter.

Also, ich habe nochmal ein Widerspruch formuliert und nutze die Zeit aus bis ich es auf die Post bringe. Man hat ein Monat Zeit dafür. Ich werde mein 2. Widerspruch die erste April woche verschicken. Darin steht, dass mein Psychiater darauf drängt, mit einem Arzt von MDK zu sprechen.

Ich gehe aber davon aus, dass diese Widerspruch auch abgelehnt wird. Es gibt mir persönlich aber mehr Zeit, weil man danach wieder 10 Wochen hat, um den Antrag zu stellen. Mein Psychiater meinte, vielleicht geht es mir dann schon viel besser und könnte er mit der Krankenkasse sprechen, dass da deutliche Verbesserungen zu sehen sind.

Wenn ich nämlich nach die Reha nicht arbeitsfähig entlassen würde, würde ich direct in die Erwerbsminderungsrente kommen. Und ich bin noch keine 40.

Meine Tochter ist 3. In der Kita war es die letzte Zeit schwierig, weil sowohl Hochbegabung als auch Asperger im Raum stehen. Sie kann und sollte auf keinen Fall länger da bleiben. Wir hatten einen Termin beim Psychologin für Sie diese Woche, die spezialisiert ist in Hochbegabung bei Kinder und sich auch mit Asperger auskennt, aber wegen Corona ist der Termin ausgefallen. Die Psychologin ist auch gar nicht in mein Bundesland, sondern in NRW, und da will man jetzt natürlich sowieso nicht hin.

Wir haben keine Familie in der Nähe.

Meine Tochter fragt heute noch: gehst du nicht weg?, obwohl es letzten Sommer war, dass ich 3 Wochen stationär war. Sie hat totale Verlustängste, ist wahrscheinlich hochsensitiv und ist halt ein bisschen anders als andere Kinder.

Ich möchte sie einfach schützen. Mein Mann arbeitet vollzeit.

Es ist eine schwierige Situation, aber ich hoffe Zeit zu gewinnen und mit einer Lösung zu kommen. Vielleicht geht die Reha auch halbtags?

Die Rentenversicherung sagte übrigens, natürlich finden jetzt keine Rehas statt, aber ich sollte trotzdem den Auftrag ausfüllen, sonst würde die Krankenkasse sauer werden.

Naja, momentan bin ich einfach dankbar dafür, dass meine Familie und geliebten Menschen einigermaßen gesund sind!

Lg

27.03.2020 17:37 • #5


Dani82a
Hallo Mas83,

danke für das Update.

Bist du bereits beim VdK angemeldet?
Die können dich in Sachen Rente auch sehr gut beraten!
Kann ich nur empfehlen.

Würde mich wundern, wenn man einen Patienten einfach so nach einer Reha in die Rente schicken darf?
Schockierend. Glaube ich nicht wirklich dran, dass das rechtens ist.

Melde dich doch bei der VdK an.
Kostet einen Beitrag von ca. 67eur im Jahr - aber da sind dann auch Anwälte inklusive, die dich beraten können und notfalls vor das Sozialgericht gehen.

Reha gibt es u.a. auch teilstationär.
Morgens hin, nachmittags Heim.
Müsstest halt schauen, was da bei dir in der Nähe ist.
Im Antrag an die Rentenversicherung muss auch angekreuzt werden, ob man vollstationär, teilstationäre Reha wünscht.

Viele Grüße!

PS: finde ich einen super Idee, die Frist von 10Wochen auszureizen.

27.03.2020 19:43 • x 1 #6


Dani82a
PPS: leide ebenfalls an schwerer Depression. Seit August letzten Jahres bin ich erneut krankgeschrieben. Ende Juli werde ich ausgesteuert, weil ich dann die 72 Wochen Krankengeld voll habe. Über die letzten Jahre verteilt habe ich oft mit meiner schweren Depression zu tun gehabt (rezidiverend). Meine Krankenkasse und mein Psychiater haben beide nichts von einer Reha erwähnt. Das alles habe ich angeleiert, weil ich weiterkommen will, irgendwie. Die Reha an sich ist eine Möglichkeit festzustellen, ob man tatsächlich nicht mehr in dem Beruf/Job arbeiten kann. Wenn dem so ist, so gibt es immer noch die Möglichkeit eine Umschulung zu beantragen. Und das wird die Rentenversicherung sicherlich eher in Kauf nehmen, als eine Verrentung in so jungem Alter (bin selbst auch unter der 40).

27.03.2020 19:56 • x 1 #7


Hoffnung21
Hallo Mas
Bist Du sicher, dass du sofort im Renenverfahren landest, wenn du arbeitsunfähig entlassen wirst? Ich bin auch arbeitsunfähig entlassen worden, allerdings bin ich nicht von der Krankenkasse aufgefordert worden, sondern habe einen Reha-Antrag bei der Rentenversicherung gestellt. Vielleicht ist das ein Unterschied.

Mit 3 Jahren ist deine Tochter noch sehr jung. Das mit der Verlustangst ist auch schwer, meine Tochter hat mit etwa 8 Jahren darunter gelitten. Bei uns gibt es eine ambulante Reha, vielleicht hast du da auch eine Einrichtung in der Art. Oder du schaust, ob du eine Reha bekommst, wo du deine Tochter mitnehmen jannst.

Alles Gute
Eis

27.03.2020 22:17 • #8


sundancere20j
Zitat von Mas83:
Ich gehe aber davon aus, dass diese Widerspruch auch abgelehnt wird. Es gibt mir persönlich aber mehr Zeit, weil man danach wieder 10 Wochen hat, um den Antrag zu stellen.


Also in dem Punkt muss ich Dir widersprechen. Deine Aussage ist grundsätzlich falsch. Bei der Frist zur Aufforderung nach §51 SGB V handelt es sich um eine gesetzliche Frist, die materiellrechtlicher Natur ist. Widerspruch kannst Du auch nicht beliebig oft einlegen. Ein Widerspruch hat lediglich aufschiebende Wirkung. Die Frist beginnt nicht immer wieder erneut.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit des Verwaltungsakts, sondern setzt den Vollzug der Entscheidung aus. Damit
- sind alle weiteren Vollstreckungsmaßnahmen unzulässig,
- kann sich nicht auf die rechtsgestaltende Wirkung des Verwaltungsakts berufen werden,
- sind laufende Leistungen weiter zu erbringen,
- kann der Verfügung des Verwaltungsakts entgegen stehendes Verhalten nicht als Ordnungswidrigkeit festgestellt und mit einer Geldbuße geahndet werden.

Aufschiebende Wirkung tritt dann nicht ein, wenn der Widerspruchsführer von dem Rechtsbehelf in ersichtlich missbräuchlicher Weise und nur deshalb Gebrauch gemacht hat, um in den Genuss der aufschiebenden Wirkung zu gelangen. Gleiches gilt, wenn der Widerspruch verspätet eingelegt wird und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand offensichtlich nicht möglich ist.

Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzureichen (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 1 SGG).

Durch den Widerspruch wird die Krankenkasse zunächst verpflichtet, ein Rechtsbehelfsverfahren einzuleiten. Dieses Verfahren schließt sich als Verwaltungsverfahren besonderer Art an das Ausgangsverfahren an und verfolgt das Ziel, die Ausgangsentscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu untersuchen und ggf. durch eine neue Entscheidung zu ersetzen. Da es sich beim Widerspruchsverfahren um ein Verwaltungsverfahren handelt sind die Vorschriften des SGB X entsprechend anzuwenden (vgl. § 62 SGB X).

Du kannst also von Deiner Kasse fordern, dass diese Deinem Widerspruch entweder abhilft, oder aber auch nicht. Die Antwort hat schriftlich zu erfolgen. In der nächsten Instanz musst Du dann beim zuständigen Sozialgericht Klage einreichen. Aber selbst das bewahrt Dich nicht davor, dass Du im Zweifel erst einmal den Antrag auf Reha innerhalb der zehn Wochen stellen musst.

28.03.2020 07:42 • x 2 #9


Dani82a
Zitat von sundancere20j:
Du kannst also von Deiner Kasse fordern, dass diese Deinem Widerspruch entweder abhilft, oder aber auch nicht. Die Antwort hat schriftlich zu erfolgen. In der nächsten Instanz musst Du dann beim zuständigen Sozialgericht Klage einreichen. Aber selbst das bewahrt Dich nicht davor, dass Du im Zweifel erst einmal den Antrag auf Reha innerhalb der zehn Wochen stellen musst.


Das klingt gar nicht gut

28.03.2020 08:50 • x 1 #10


Albarracin
Experte

31.03.2020 15:06 • x 6 #11


A


Hallo Mas83,

x 4#12


Mas83
Hallo ihr Lieben,

Ich wollte euch mal ein Update geben. Danke, dass ihr alle so mitgedacht habt. Ich habe ein zweite Widerspruch geschrieben und gebeten, dass das MDK Kontakt mit meinem Psychiater aufnimmt.

Obwohl das das letzte Mal wohl unmöglich war, ging es dieses Mal dann doch und nach neue medizinische Informationen muss ich mich jetzt doch nicht zur Reha...

Mein Psychiater hat mich jetzt auf der Warteliste gesetzt für den sozialen psychiatrische Dienst. Ich habe da kein Erfahrung mit, möchte es aber natürlich versuchen.

Als der Brief gestern kam, war ich so erleichtert!

Viele sonnige Grüße,

Mas

30.05.2020 14:53 • x 1 #12

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